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Rechtsform für Selbstständige in der Gewerbesteuererklärung

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    Rechtsform für Selbstständige in der Gewerbesteuererklärung

    Hallo, ich hoffe mir kann Jemand helfen.
    Nach diversen Beinahe-Nervenzusammenbrüchen bin ich endlich bei der Gewerbesteuererklärung angelangt. Denke mir: Super, das wir einfach. Falsch gedacht!
    Hier das Problem:
    - Ich bin selbstständiger Kameramann ohne irgendeine besondere Rechtsform wie GmbH oder GBR. (Verdiene den Löwenanteil als Angestellter nicht-selbstständig)
    - Was trage ich ein bei bei 1-4 "Gegenstand des Unternehmens" ?
    - Welche Rechtsform wähle ich aus ? In der EStE kann ich sonstige natürliche Person wählen. Diesen Passus gibt´s hier leider nicht. Hier passt meiner Meinung nach nix zum typischen Freiberuflicher/Kleinunternehmer.
    Schöne Grüße

    #2
    Ich habe von der Gewerbesteuer eigentlich keine Ahnung, aber wenn ich mir das Formular der Erklaerung so ansehe, dann ist bei 1-4 einen Freitext anzugeben (z.B. Kameramann) und bei 2-14 ist keine Rechtform anzugeben, es also bei "keine Angabe" zu belassen. Denn bei 2-14 steht geschrieben "Nur bei Personengesellschaften und Koerperschaften". Und da du als Einzelperson agierst, trifft das auf dich nicht zu, oder? Falls das jemand besser weiss, der kann uns ja hier eines Besseren belehren. ;-)
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Ich kenne jetzt das "Mein Elster"-Formular nicht, aber im Papierformular schreibt man einfach eine "1" bei "Der Gewerbebetrieb wird als Einzelunternehmen betrieben":

      elster215.png

      Und "Gegenstand" ist halt "Kameramann", oder so, oder "Durchführung von Filmaufzeichnungen" oder was du halt machst. Eigentlich sogar genau das, was du damals in deine Gewerbeanmeldung geschrieben hast

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        #4
        Uebrigens: man sollte schon wissen, was man ist - Freiberufler oder Kleinunternehmer. Daraus ergeben sich naemlich unterschiedliche Auflagen und Steuerfragen. Nur mal so zur Info kann ich dir den folgenden Link empfehlen: https://gruenderplattform.de/rechtsf...ehmen-gruenden
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Freiberufler und Kleinunternehmer ist ja auch kein Widerspruch. Aber dass jemand, der sich als Freiberufler sieht, eine Gewerbesteuererklärung ausfüllt ...
          Meiner Meinung nach handelt es sich hier aber normalerweise nicht um eine freiberufliche Tätigkeit. Eher vielleicht noch um Scheinselbständigkeit.

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            #6
            Außerdem verwechseln die meisten Leute "Freier Beruf" (=Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, wie Arzt, Anwalt, Ingenieur, Steuerberater, Künstler etc.) mit "freiberuflich" (=Gewerbe, Leistungen für einen oder wechselnde Auftraggeber, oft scheinselbstständig). Bei zahlreichen Tätigkeiten ist die Abgrenzung schwierig, z.B. Fotograf (künstlerisch arrangierte Porträtaufnahmen = selbstständig = Anlage S in der Einkommensteuererklärung; Produktfotos für Edeka-Prospekte = gewerblich = Anlage G in der Einkommensteuererklärung, und zusätzlich GewSt-Erklärung).

            Und wie L. E. Fant bereits völlig korrekt schrub: Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG können beide sein. Und dann gibts noch die Unterscheidung "wenn kein Kleinunternehmer: Soll- oder Istversteuerung", und dann noch "EÜR oder Bilanz" (was beides auch wieder weitestgehend unabhängig voneinander und auch noch unabhängig von allem anderen ist)...

            Das gibt also eine N-dimensionale Entscheidungsmatrix. Bitte das zutreffende Feld ankreuzen

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