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Einkommensteuer Nachzahlung durch Progressionsvorbehalt?

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    Einkommensteuer Nachzahlung durch Progressionsvorbehalt?

    Hi! Ich bearbeite soeben meine Einkommenssteuer für das Jahr 2022 (Elster Online) und bekomme dort eine errechnete Nachzahlung von ca. 1050€. Aus der Detailrechnung werde ich nicht wirklich schlau, da steht zum einen:

    Code:
    Festgesetzt werden   | 4.541,00
    Abzug vom Lohn       | -3.315,00
    verbleibende Beträge | 1.226,00
    Zur Berechnung obiger 4.541€ steht sinngemäß:
    Code:
    Einkommen * 20,0411 % = 4.541,00
    Woher kommt dieser Prozentsatz und warum entspricht er nicht dem direkt von Lohn abgezogenen?

    Erwähnenswert ist, dass ich in diesem Jahr außerdem etwa 2k€ Arbeitslosengeld, sowie ca 7k€ Insolvenzgeld erhalten habe, die ja in den Progressionsvorbehalt einfließen. Kann die entsprechende Nachzahlung durch diese beiden Leistungen verursacht worden sein?

    Vielen Dank und LG
    ElsterKraken
    Zuletzt geändert von ElsterKraken; 02.01.2024, 14:51.

    #2
    Zitat von ElsterKraken Beitrag anzeigen
    Erwähnenswert ist, dass ich in diesem Jahr außerdem etwa 2k€ Arbeitslosengeld, sowie ca 7k€ Insolvenzgeld erhalten habe, die ja in den Progressionsvorbehalt einfließen. Kann die entsprechende Nachzahlung durch diese beiden Leistungen verursacht worden sein?
    Natürlich. Progressionsvorbehalt bedeutet, dass der Betrag an sich zwar steuerfrei ist, aber für die Ermittlung des Steuersatzes der Einkommensteuer aufs Einkommen hinzu gerechnet wird.

    Was auch direkt die Frage beantwortet, warum der Arbeitgeber den "falschen" Steuersatz genommen hat: weil der Progressionsvorbehalt bei der Lohnsteuer nicht berücksichtigt wird.

    Kommentar


      #3
      Wie der Steuersatz genau ermittelt wurde, ist meiner Erinnerung nach aus der Steuerberechnung in Elster nicht sichtbar.

      Beim Progressionsvorbehalt werden zum zu versteuernden Einkommen (zvE) die Progressionseinkünfte addiert. Von der Summe wird der Steuersatz ermittelt, der dann nur auf das zvE - ohne Progressionseinkünfte also - angewendet wird.

      Kommentar


        #4
        Alles klar, vielen Dank für die Antworten!

        Kommentar


          #5
          Klar kann es das und ist es auch. Das "Problem" ist, dass ALG und Insolvenzgeld zwar steuerfrei sind und deswegen in der Einkommensberechnung nicht auftauchen, aber bei der Ermittlung des Steuersatzes mit berücksichtigt werden, d.h. ihn erhöhen (Progressionsvorbehalt). Es wird also der Steuersatz, der sich ergeben würde, wenn ALG und Insolvenzgeld steuerpflichtig wäre, ermittelt und dann auf das zu versteuernde Einkommen ohne ALG/Insolvenzgeld angewandt.

          Nehme einfach mal probeweise ALG/Insolvenzgeld raus und schaue mal, was da rauskäme. Unabhängig davon Hinweis auf den Progressionsvorbehaltsrechner: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...ionsvorbehalt/

          Ergänzung: Respekt, da waren gleich drei Leute schneller :-)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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