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Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe von der Hausverwaltung eine Auflistungen mit den Haushaltsnahen Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen erhalten. Mein Anteil bei den haushaltsnahen Dienstleistungen beläuft sich auf 426,32 Euro. Trage ich die 426,32 Euro komplett in Elster unter Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen ein? Oder nur 20 Prozent von 426,32?

    Und die Handwerkerleistungen sind aufgeteilt in Wasserversorgung Wartung, Wartung Rauchwarnmelder und Schornsteinfeger in Höhe von 40,06 Euro, trage ich die kompletten 40,06 Euro unter Handwerksleistungen ein, bei selbst getragene Rechnungsbeiträge, aber was kommt bei darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer. Die Lohnanteile hat mir die Hausverwaltung nicht mitgeteilt. Unter Handwerkerleistungen ist aufgeteilt in Gesamtbetrag, Nicht zu berücksichtigende Materialkosten sind mit 0,00 Euro ausgewiesen und die Aufwendungen bzw. Arbeitskoste mit den 40,06 Euro

    Lieben Dank für die Antworten.
    Zuletzt geändert von Oecan; 02.01.2024, 19:23.

    #2
    Es kommt der volle Betrag rein, nicht nur die 20%.

    Wenn die Materialkosten Null sind, sind Lohnanteil (zu dem auch Anfahrt, Rüst- und Maschinenkosten zählen) und Rechnungsbetrag offensichtlich identisch.

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      #3
      Vielen Dank für deine Antwort,

      gebe ich also bei selbst getragene Rechnungsbeiträge 40,06 Euro und bei darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer ebenfalls 40,06 Euro ein?

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        #4
        gebe ich also bei selbst getragene Rechnungsbeiträge 40,06 Euro und bei darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer ebenfalls 40,06 Euro ein?
        Genauso machst du das ! Ich habe das bei Handwerkerleistungen öfter, z. B. auch beim Schornsteinfeger
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank!!!

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