Ehrenamtspauschale bei Schiedsrichtern

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  • Rainman1983
    Neuer Benutzer
    • 18.02.2015
    • 6

    #1

    Ehrenamtspauschale bei Schiedsrichtern

    Ich bin Schiedsrichter und habe im Jahr 2023 700 EUR Aufwandsentschädigung, sowie 600 EUR Fahrgelder (0,30 EUR pro KM) der Vereine erhalten. Davon kann ich jetzt die Ehrenamtspauschale von 840 EUR abziehen. Aber von welchem Betrag? 700 EUR oder 1300 EUR?

    Die Fahrgelder sind ja eigentlich ein durchlaufender Posten, da ich davon schlussendlich ja nichts habe, da ich dafür den Benzin kaufen muss.

    Oder kann ich das Fahrgeld irgendwie als Werbungskosten absetzen?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Der Benzin?

    Na gut.

    Entweder Du kannst die Ehrenamtspauschale geltend machen, oder die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Beides geht meiner Meinung nach nicht.

    Und warum soll man sich Gedanken machen, wo man jetzt die Pauschale abzieht? Die wird doch eigentlich nicht abgezogen, sondern eingetragen, denke ich.

    Kommentar

    • HundKatzeMaus
      Erfahrener Benutzer
      • 31.08.2022
      • 1355

      #3
      Ich habe fuer dich den folgenden Link der IG-Schiedsrichter gefunden, der deine Frage beantworten duerfte:
      Übungsleiter im Sportverein oder ehrenamtliche Schiedsrichter erhalten häufig eine steuerfreie Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeiten. Anmerkung zum Artikel: Die IG Schiedsrichter gibt keine Rechts -/ bzw. Steuerrechtsberatung! Sollte jemand einen gravierenden Fehler im Artikel finden, bitte unbedingt bei der IG Schiedsrichter…
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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