Hallo,
ich zahle monatlich 11 Euro an Google für die Nutzung einer App in der Premium Version, (X - vormals Twitter - Premium, um meine Interessenten über meine Dienstleistungen auf dem Laufenden zu halten). Die Nutzung ist für meine selbständige Tätigkeit unabdingbar, daher Betriebsausgabe.
Als Zahlungsmittel habe ich die Kreditkarte meines Geschäftskontos eingepflegt, diese wird auch für diese Zahlungen belastet. Nun bekomme ich von Google in Irland eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Ich kann meine Umsatzsteuer-ID bei google nicht hinterlegen, da ich als selbiger Nutzer einige Leistungen privat beziehe (und hierfür natürlich die private Kreditkarte belasten lasse) und andere geschäftlich.
Ich frage mich aber jetzt bei der Umsatzsteuer, ob es sich bei den 19% um die DEUTSCHE UMSATZSTEUER handelt und ich somit diese Rechnungen von Google ganz normal als Inlandsumsatz (buchungstechnisch "Konzessionen und Lizenzen" verbuchen kann und somit die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholen kann, bzw. ob es dem Finanzamt wohl egal ist, wenn ich diese Rechnungen einfach als Bruttobetrag als Betriebsausgabe verbuche und auf die Erstattung des Vorsteuer verzichte. Hat jemand Erfahrungen mit Rechnungen von Google?
Vielen Dank!
FinkUndStar
ich zahle monatlich 11 Euro an Google für die Nutzung einer App in der Premium Version, (X - vormals Twitter - Premium, um meine Interessenten über meine Dienstleistungen auf dem Laufenden zu halten). Die Nutzung ist für meine selbständige Tätigkeit unabdingbar, daher Betriebsausgabe.
Als Zahlungsmittel habe ich die Kreditkarte meines Geschäftskontos eingepflegt, diese wird auch für diese Zahlungen belastet. Nun bekomme ich von Google in Irland eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Ich kann meine Umsatzsteuer-ID bei google nicht hinterlegen, da ich als selbiger Nutzer einige Leistungen privat beziehe (und hierfür natürlich die private Kreditkarte belasten lasse) und andere geschäftlich.
Ich frage mich aber jetzt bei der Umsatzsteuer, ob es sich bei den 19% um die DEUTSCHE UMSATZSTEUER handelt und ich somit diese Rechnungen von Google ganz normal als Inlandsumsatz (buchungstechnisch "Konzessionen und Lizenzen" verbuchen kann und somit die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholen kann, bzw. ob es dem Finanzamt wohl egal ist, wenn ich diese Rechnungen einfach als Bruttobetrag als Betriebsausgabe verbuche und auf die Erstattung des Vorsteuer verzichte. Hat jemand Erfahrungen mit Rechnungen von Google?
Vielen Dank!
FinkUndStar
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