Anlage V Vermietung und Verpachtung Dusch/Badeinbau

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  • hauensteinblau
    Neuer Benutzer
    • 12.12.2016
    • 18

    #1

    Anlage V Vermietung und Verpachtung Dusch/Badeinbau

    Hallo! Wo kann ich als Eigentümer und Mitbewohner (zu 38,6%) in der eigenen Wohnung einen Einbau einer neuen Dusche in Elster eintragen? unter Kosten direkt zuordbar oder allgemeine Verwaltungskosten? Herzlichen Dank
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3030

    #2
    Weder noch. Umbaumaßnahmen in der selbst genutzten Wohnung sind keine Werbungskosten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 46004

      #3
      Die Arbeitskosten inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer kannst du als Handwerkerkosten in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

      geltend machen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • hauensteinblau
        Neuer Benutzer
        • 12.12.2016
        • 18

        #4
        Vielen Dank, ich kann dies nachvollziehen. Vielleicht habe ich die Frage bzw. Fakten nicht richtig erklärt. Tut mir leid. Das Haus hat 4 Wohnungen, eine Wohnung selbstbewohnt, deshalb die 38,6 %. Nur mal so angenommen: Würde ich in eine andere Wohnung im gleichen Haus ziehen und dort auch das Bad renovieren - könnte ich ja nie die Kosten, die die Vermietung betreffen in Elster eintragen. Ich dachte immer Haus ist Haus, ich setze ja auch den Garten als Gemeinschaftsgarten ab und trage diese Werte in "anteilige Kosten" in die Anlage V in Elster ein. Bitte hierfür nochmals Info. Herzlichen DAnk für die Hilfe.

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        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7880

          #5
          Die anteilige Verteilung gilt nur für Kosten, die nicht direkt zuordbar sind. Wie z.B. beim Garten oder beim Dach. Wenn das aber konkret Wohnung XY betrifft, dann ist das direkt zuordbar. Entweder ist Wohnung XY vermietet und soll auch weiter vermietet werden, dann insoweit 100 % Werbungskosten. Oder Du willst da einziehen, dann 0 % Werbungskosten.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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