ESt 2021-selbständig/freiber.-wo Mitgliedsbeiträge (Kammer,Fachgesellsch.) eintragen

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  • vandernik
    Neuer Benutzer
    • 02.01.2024
    • 5

    #1

    ESt 2021-selbständig/freiber.-wo Mitgliedsbeiträge (Kammer,Fachgesellsch.) eintragen

    Hallo,

    Ich versuche mich gerade durch meine ESt 2021 zu kämpfen.
    War selbständig/ freiberuflich (also Anlage S) und
    wollte fragen, wo die Mitgliedsbeiträge zur berufsständigen Kammer und zu Fachgesellschaften
    eingetragen werden (also keine Spenden an gemeinnützige Vereine...).
    Sind das Sonderausgaben oder Werbungs- bzw. Betriebskosten....?

    Vielen Dank!
    Freundliche Grüße
    V.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    ... wollte fragen, wo die Mitgliedsbeiträge zur berufsständigen Kammer und zu Fachgesellschaften eingetragen werden
    Diese Betriebsausgaben gehören in die Gewinnermittlung -EÜR-, in die Anlage S kommt nur der Gewinn.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • vandernik
      Neuer Benutzer
      • 02.01.2024
      • 5

      #3
      Vielen Dank für die Antwort.
      Ich habe eigentlich eine - in Euren Augen wahrscheinlich ziemlich "dumme" - Frage:
      Die Gewinnermittlung -EÜR- mit allen Praxisrelevanten Betriebsausgaben ist ja schon durch unser Steuerbüro erstellt und ans Finanzamt gesendet worden
      (zur Erklärung: es handelte sich um eine GbR, Arztpraxis, in 2021 bin ich ausgestiegen....)
      Ich wollte fragen, ob ich meine persönlichen Betriebs- oder Werbungskosten (Krankenkassen-, Versicherungsbeiträge, Fortbildungskosten ect.)
      auch in einem EÜR-Formular einreichen muss....?
      Danke nochmals!
      Freundliche Grüße
      V.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        Ich wollte fragen, ob ich meine persönlichen Betriebs- oder Werbungskosten (Krankenkassen-, Versicherungsbeiträge, Fortbildungskosten ect.)
        auch in einem EÜR-Formular einreichen muss....?
        Krankenkassenbeiträge und auch die Beiträge zum Versorgungswerk sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zur eigenen Einkommensteuererklärung

        anzugeben. Für Sonderbetriebsausgaben, die einzelne Mitglieder der GbR unterschiedlich betreffen, also z. B. Fortbildung, hätte man der EÜR der GbR

        die Anlage SE beifügen müssen, ggf auch noch die Anlage AVSE bei Anlagegütern im Sondervermögen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • timote
          Erfahrener Benutzer
          • 24.01.2023
          • 747

          #5
          Hätte man wohl eine Chance, die Fortbildungskosten nachzureichen, wenn die EÜR schon bestandskräftig ist, die eigene ESt-Erklärung aber noch nicht?
          Diese Frage könnte vandernik vielleicht auch alternativ dem Steuerbüro stellen.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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