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Doppelbesteuerung zutreffend?

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    Doppelbesteuerung zutreffend?

    Hallo zusammen,
    meine Frage geht in Richtung der Doppelbesteuerung.

    ich bin bei einem Vertriebsbüro in AT für eine deutsche Firma angestellt (Arbeitsvertrag ist auch mit der Niederlassung in AT geschlossen). Arbeite 4 Tage im Homeoffice in AT.

    Für die Tage die ich in DE bei der Zentrale Vorort bin sollen nun Steuern anfallen? Kann das sein?
    eig ist es ja nur wie eine Dienstreise zur Zentrale zu sehen oder?
    Danke für eure Meinung zu dem Sachverhalt

    #2
    Deine Frage ist eher steuerrechtlich und passt nicht ganz zum Elster Forum. Mangels eigener Erfahrung gebe ich nur folgende Hinweise:
    - Eine Zweigniederlassung ist nicht rechtlich selbständig. Somit bist du wohl Mitarbeiter der deutschen Firma in der österreichischen Niederlassung.
    Suchbegriff im Internet: zweigniederlassung selbstständig
    - Steuerlich ist aber vorrangig Österreich zuständig, Suchbegriff: zweigniederlassung österreich steuern
    - Ich selbst habe in solchen Zweifelsfällen mit der Personalabrechnung gesprochen, wo meistens auch jemand Ahnung hatte.
    - In einem nicht ganz identischen Thread dieses Formums zur Anlage AUS-N habe ich gelesen, dass zwischen Arbeitstagen in Deutschland und im Ausland aufgteilt wurde.
    Suchbegriff: anlage n-aus elster forum; oder anlage n-aus elster forum beamtenschweiß; speziell Beiträge des Benutzers Beamtenschweiß könnten für dich hilfreich sein.
    - Die Thematik Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) käme ggf. noch dazu.
    Vielleicht helfen diese Hinweise weiter, ansonsten gäbe es noch den Steuerberater.
    Zuletzt geändert von timote; 14.01.2024, 17:37.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Wem nach dem DBA Österreich das Besteuerungsrecht zusteht, müsstest du über deine Personalabteilung oder Steuerberater prüfen lassen. Dazu müsste der zu Grunde liegende Sachverhalt näher geprüft werden (wer ist tatsächlich AG, liegt ein Entsendevertrag vor, etc.).

      Aber zu deiner Beruhigung: es gibt keine Doppelbesteuerung. Nach Artikel 23 Absatz 2 a DBA AUT werden die Gehaltsbestandteile, welche ggf. in Deutschland versteuert werden müssen in Österreich von der Besteuerung ausgenommen (ob es einen Progressionsvorbehalt in AT gibt, weiß ich nicht). In D unterliegts du mit deinen Einkünften der beschränkten Steuerpflicht (bei alleinigem Wohnsitz in AT) wobei keine Veranlagung erfolgt und der Steueranspruch mit dem lohnsteuereinbehalt durch den AG abgegolten ist.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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