Mehrfamilienhaus Absetzung neue Heizung

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  • the blue cloud
    Benutzer
    • 16.05.2007
    • 36

    #1

    Mehrfamilienhaus Absetzung neue Heizung

    Ich habe in einem vermieteten Mehrfamilienhaus die 34 jahre alte Zentralheizung erneuern müssen. Gleiche Energieart. Mithin meines Erachtens normale Instandsetzung. Gilt hier auch die Abschreibungsvariante 2-5 Jahre oder ist bei Heizungen inzwischen etwas geändert worden?
    Danke.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Gilt hier auch die Abschreibungsvariante 2-5 Jahre oder ist bei Heizungen inzwischen etwas geändert worden?
    § 82b EStDV gilt natürlich auch für eine Heizungserneuerung, größerer Erhaltungsaufwand kann auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • mhanft
      Erfahrener Benutzer
      • 07.01.2006
      • 1700

      #3
      Nur der Vollständigkeit halber (hier nicht relevant), falls mal jemand über diesen Thread stolpert: Diese Verteilung geht nur bei (überwiegenden) Wohngebäuden. Ich bin da selber mal reingefallen, als ich 10.000 € Sanierungsaufwand für eine (nicht zu einem Wohngebäude gehörenden) Garage auf fünf Jahre verteilen wollte... aber das Steuerprogramm hat mich noch rechtzeitig darauf hingewiesen, dass das nicht geht. Ebensowenig bei Gewerbeflächen etc.

      Warum eigentlich nicht? Also was könnte sich der Gesetzgeber dabei gedacht haben?

      Kommentar

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