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Pflichtpraktikum als Auswärtstätigkeit und Unterkunftskosten absetzen?

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    Pflichtpraktikum als Auswärtstätigkeit und Unterkunftskosten absetzen?

    Hallo zusammen,

    ich habe im Jahr 2023 mein Studium beendet und habe direkt begonnen zu arbeiten. Meine letzten zwei Semester (2022-2023) beinhalteten ein Auslandssemester und ein Pflichtpraktikum, wo ich meine Bachelorarbeit schreiben musste. Da ich bereits meine Berufsausbildung beendet habe, ist das Studium meine Zweitausbildung. Studiert habe ich Vollzeit an einer Hochschule in den Niederlanden. Während der gesamten Zeit war ich auch bei meinen Eltern gemeldet (was auch für das Bafög nötig war).

    Für meine Steuererklärung im Jahr 2022 konnte ich meine Unterkunftskosten sowie Verpflegungskosten für mein Auslandssemester (in Italien) absetzen, weil ein Auslandssemester wie eine Auswärtstätigkeit im Steuerrecht gleichgesetzt wird. Jetzt frage ich mich, ob die Kosten (Miete und Verpflegung) für mein Pflichtpraktikum genau so abgesetzt werden können? Ich bin darauf durch einen Haufe Artikel gekommen: https://www.haufe.de/steuern/steuerw...70_535048.html

    Wie gesagt ist mein Studiumort in den Niederlanden und es war Pflicht, dass ich meine Bachelorarbeit in einem Unternehmen schreibe. Das habe ich in Deutschland gemacht (500km von meinen Eltern entfernt) und habe 1000€ monatliche Einkünfte vom Unternehmen gehabt.

    Kann ich aus diesem Grund die Unterkunftskosten sowie den Verpflegungsaufwand genau wie in einem Auslandssemester geltend machen oder wird das bei einem Pflichtpraktikum als Bachelorand anders behandelt? Ich wollte da mal um Rat fragen, weil dies nach einem sehr speziellen Fall aussieht.

    #2
    Ich sehe nicht, was dagegen spricht. Allerdings gibt es hier keine Auskunft zu Steuerrecht, sondern wir befassen uns mit Elster.

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