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Schätzung Bescheid Grundsteuerwert zum 1.1.2025 - Erklärung bereits abgegeben

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    Schätzung Bescheid Grundsteuerwert zum 1.1.2025 - Erklärung bereits abgegeben

    Hallo!
    Folgende Situation: Für ein gemischt genutztes Grundstück mit Ladenlokal und Wohnung im 1.OG soll der Grundsteuerwert ermittelt werden. Im Mai 2022 haben wir ein Schreiben erhalten, mit dem uns das Aktenzeichen für die Erklärung mit dem Hinweis WE 1 zugewiesen wurde. Wir haben dann im Oktober 2022 die Erklärung per Elster erstellt und abgegeben. In der Erklärung haben wir beides, Wohnung und Lokal mit den entsprechenden Daten angeben und wir haben uns Hilfe über die Elster Hotline dazu geholt. Es hieß, wenn wir das in der Erklärung angeben, brauchen wir keine extra Erklärung für das Ladenlokal abzugeben.
    Jetzt im Januar haben wir für das Ladenlokal einen Bescheid erhalten, mit dem der Grundsteuerwert aufgrund einer Schätzung erfolgt. Wir hätten trotz mehrmaliger Aufforderung keine Erklärung dafür abgegeben. Dieser Bescheid hat ein ganz anderes Aktenzeichen. Wir haben keine einzige Aufforderung erhalten und bisher keinen Bescheid mit dem entsprechenden Aktenzeichen zu WE 1. Nach Rückfrage bei der Hotline (Nummer auf Bescheid) hat sich das Finanzamt bei uns gemeldet. Sehr ungehalten. Wir könnten keinen Einspruch einlegen, da die Feststellungfrist in 2022 längst vorbei wäre und wir müssten sofort für beide Einheiten eine komplett neue Erklärung abgeben. Die abgegebene Erklärung wäre falsch, aber was falsch ist, konnte mir die Mitarbeiterin auch nicht sagen. Über die Hotline habe ich dann die Information bekommen, dass wir sehr wohl innerhalb von 4 Wochen gegen den Bescheid vom Januar Einspruch einlegen könnten. Das Finanzamt müsse uns mitteilen, welche Informationen man noch benötigen würde, es würde ja bereits alles soweit vorliegen. Und die Daten in der abgegebenen Erklärung könne das Finanzamt entsprechend anpassen.
    Kann mir hier jemand weiterhelfen, ob ich jetzt tatsächlich 2 neue Erklärungen abgeben muss oder ob das Finanzamt die notwendigen Daten aus der abgegebenen Erklärung erhalten kann? Ich würde erstmal Einspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Erklärung unter einem anderen Aktenzeichen bereits abgegeben wurde.
    Vielen Dank schonmal im Voraus!

    #2
    Zitat von Liesette Beitrag anzeigen
    Ich würde erstmal Einspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Erklärung unter einem anderen Aktenzeichen bereits abgegeben wurde.
    Genau so würde ich auch vorgehen. Es ist erst mal wichtig, die Einspruchsfrist nachweisbar zu wahren. Danach könnt Ihr alles in Ruhe mit dem Finanzamt klären.

    Kommentar


      #3
      Auf jeden Fall erst einmal fristgerecht Einspruch einlegen - und zwar fuer beide Bescheide. Fuer ein die Fristgerechtigkeit fuer einen Einspruch gilt nicht die Feststellungsfrist, sondern ist immer abhaengig vom Festellungsdatum der Bescheide. Die Frist beginnt drei Tage nach dem Datum auf den Bescheiden. Faellt dieser Tag auf Sonnabend, Sonntag oder einen Feiertag, verlaengert sich der Fristbeginn auf den naechsten Werktag; das gleiche gilt auch fuer das Fristende. Du kann den Einspruch auch ohne Beguendungabschicken, dann wird dich normalerweise das Finanzamt auffordern, den Einspruch innerhalb einer vorgegebenen Frist zu begruenden. Somit hast du etwas Zeit gewonnen, um die Sachlage mit dem Finanzamt zu klaeren.

      Interessant war deine Bemerkung, dass du angeblich mehrmalige Aufforderungen zur Abgabe der Erklaerung erhalten haben sollst, aber wohl keine bei dir angekommen ist. Was kann der Grund dafuer sein? Hat der Eigentuemer 2021/2022 gewechselt oder seid ihr vielleicht umgezogen? Frag mal das Finanzamt, wohin die Briefe gingen bzw. fordere dir mal Kopien an.

      Wenn es zwei Aktenzeichen gibt, musst du normalerweise auch zwei Erklaerungen anfertigen - ausser du beantragst die Zusammenlegung zu einer wirtschaftlichen Einheit. Fuer die korrekte Erklaerung ist nun einmal der Eigentuemer zustaendig, das darf das Finanzamt nicht fuer dich erledigen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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