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Nullsteuer für kleine PV Anlagen

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    Nullsteuer für kleine PV Anlagen

    Hallo,

    seit Anfang 2023 wird ja unter bestimmten Bedingungen für die notwendigen Komponenten einer PV-Anlage eine sogenannte Nullsteuer erhoben.
    Praktisch handhaben viele Verkäufer das so, dass der Käufer wenn er versichert die Bedingungen zu erfüllen einen um die MwSt reduzierten Kaufpreis zahlt.
    Wie muss man vorgehen, wenn der Verkäufer das nicht tut und zunächst die Steuer zu zahlen ist, wie kann die Erstattung praktisch beantragt werden?

    #2
    Das ist eine (zivilrechtliche) Sache zwischen Verkäufer und Käufer, d.h. der Käufer muss sich um Rechnungskorrektur beim Verkäufer bemühen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Vielen Dank,

      ich hatte jetzt nicht an einen Klageweg bei einem Verkäufer gedacht sondern eher daran meine Rechnungen mit MwSt beim Finanzamt einzureichen, ist so etwas denn gar nicht vorgesehen?

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        #4
        ... sondern eher daran meine Rechnungen mit MwSt beim Finanzamt einzureichen, ist so etwas denn gar nicht vorgesehen?
        In welchem Zusammenhang willst du einreichen ? Willst du auf diesem Weg die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zurückholen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das Finanzamt rechnet nur als Vorsteuern an, die auch gesetzlich geschuldet wird (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Da das bei Dir gar nicht der Fall ist, wird das Finanzamt das bei Dir ablehnen. Du musst dem Verkäufer halt klarmachen, dass da keine Umsatzsteuer anfällt und er die Rechnung berichtigen muss. Ist da das Tischtuch denn so zerschnitten, dass Ihr nur noch per Anwälte korrespondiert ? Das dürfte doch eigentlich keine große Sache sein.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Oh das Steuerrecht ist kompliziert….

            Ich möchte 1 Komponente direkt aus China „importieren“, dabei wird Einfuhrumsatzsteuer erhaben, das dem chinesischen Händler und dem Zoll zu erklären ist schwierig bis unmöglich, oder muss ich mich dann an den Zoll richten?

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              #7
              Danke, dass Du erst jetzt damit rausrückst, dass es sich um einen normalen deutschen Händler handelt, sondern um die Einfuhrumsatzsteuer. Zu viele wichtige Infos sind scheinbar nicht gut. Ich bin da jetzt raus, ist sowieso kein Elster-Thema und damit auch kein Thema des Forums.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                Hallo Picard777,

                auf jeden Fall hast du mir aber weiter geholfen, bei einem deutschen Händler habe ich sogleich um eine Korrektur der Rechnung gebeten und der hat mir dazu ein Formular zugeschickt.
                Ich hätte sonst - wie ich nun weiß - vergeblich beim Finanzamt deswegen angefragt.
                Vielen Dank dafür!

                wo könnte ich den noch zum 2. Thema Einfuhrumsatzsteuer nachfragen, beim Zoll?

                viele Grüße

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                  #9
                  Beim steuerlichen Berater Deines Vertrauens.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    - Lies mal § 12 (3) UStG, ggf. auch beim Zoll nachfragen.
                    - Falls der Lieferant dir die EUSt in der Rechnung belastet hat, könntest du die Rg. reklamieren. Falls dieser nicht reagiert, könntest du je nach Zahlungsart beim Zahlungsdienstleister reklamieren. Ist mir schon mal gelungen, als die Ware aus China nicht kam.
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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