Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG - Wie berechnet sich der Umsatz?

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  • sebsch49
    Neuer Benutzer
    • 13.12.2023
    • 6

    #1

    Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG - Wie berechnet sich der Umsatz?

    Hallo Zusammen,

    ich bin seit Kurzem nebenberuflich als Sänger tätig.

    Wenn mein Jahresumsatz weniger als 17.500 Euro und meine Einkünfte im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen, kann ich ja von der Kleinunternehmerregelung gebraucht machen.

    Doch was genau ist in den 17.500 € enthalten? Ist das nur der Umsatz, den ich mit der selbstständigen Tätigkeit verdiene oder zählt auch das Einkommen meines Hauptjobs dazu?

    Falls zweiteres der Fall ist, muss ich also bei Rechnungen also immer die 19% draufschlagen?

    Ich freue mich über Hilfe.

    Beste Grüße
    Basti

  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15386

    #2
    Die Regelung betrifft die Umsatzsteuer. Sie hat mit dem Einkommen/den Einkünften also nichts zu tun. Ausschlaggebend ist der Umsatz.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45949

      #3
      Die Regelung betrifft die Umsatzsteuer.
      Außerdem liegt die Umsatzgrenze seit einigen Jahren bei 22.000,00 €. Siehe § 19 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • sebsch49
        Neuer Benutzer
        • 13.12.2023
        • 6

        #4
        Hey Ihr,
        danke euch schon mal!
        Aber der Umsatz berechnet sich doch aus den beiden Einkommen des Haupt- und Nebenjobs, oder nicht?
        Das heißt wenn ich bei meinem Angestelltenjob 20.000 € im Jahr verdiene und bei meiner Selbstständigkeit 5.000 € im Jahr, dann wäre ich schon drüber und müsste bei der Selbstständigkeit die 19% draufschlagen?

        LG

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45949

          #5
          Einkünfte als Angestellter sind kein Umsatz im Sinne des UStG. Es zählt nur der Umsatz aus deiner unternehmerischen Tätigkeit.

          Nur für die Einkommensteuer werden alle Einkünfte addiert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • sebsch49
            Neuer Benutzer
            • 13.12.2023
            • 6

            #6
            Alles klar. Vielen Dank :-)

            Kommentar

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