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Kleinunternehmer - Verkauf auf Ebay - Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung

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    Kleinunternehmer - Verkauf auf Ebay - Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung

    Hallo zusammen und ein frohes Neues nachträglich,

    ich habe ein paar Fragen zum Kleinunternehmer. Ich möchte neben meinem Hauptjob als Angestellter auf Ebay Gutscheine verkaufen und immer unter 22k Umsatz/Jahr bleiben.

    - Muss ich ein Gewerbe anmelden und bekomme dann eine USt-ID?
    - Muss ich trotzdem jedes Jahr eine Gewerbesteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung einreichen?
    - Bin ich selbstständiger Freiberufler oder selbständiger Gewerbetreibender?
    - Hieraus ergebend, muss ich neben der EÃœR die Anlage G oder S einreichen?
    - Ich bin dann eine Einzelunternehmung ohne Eintrag im HR, ja?

    Danke euch im Voraus und Gruß
    Taki

    #2
    - ja
    - ja, nicht trotzdem, sondern deswegen.
    - Handel ist Gewerbe
    - Anlage G
    - ja.

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      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      - ja
      - ja, nicht trotzdem, sondern deswegen.
      - Handel ist Gewerbe
      - Anlage G
      - ja.
      Danke Kloebi

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        #4
        Ich habe noch etwas gefunden, was ich nicht genau verstehe:

        Muss ich als Kleinunternehmer den Beitrag für die Mitgliedschaft der IHK sowie die Umlage zahlen oder bin ich bei der IHK kpl. raus?

        Danke im Voraus.

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          #5
          Der Begriff "Kleinunternehmer" ist ein umsatzsteuerlicher Begriff., die IHK-Thematik hängt aber an der einkommensteuerlichen bzw. gewerberechtlichen Frage, ob gewerbliche Einkünfte vorliegen und dafür eine Gewerbeanmeldung nötig ist. Beide Themen haben also nichts miteinander zu tun.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Der Begriff "Kleinunternehmer" ist ein umsatzsteuerlicher Begriff., die IHK-Thematik hängt aber an der einkommensteuerlichen bzw. gewerberechtlichen Frage, ob gewerbliche Einkünfte vorliegen und dafür eine Gewerbeanmeldung nötig ist. Beide Themen haben also nichts miteinander zu tun.
            Danke dir, Picard, ich möchte ja digitale Artikel neben meinem Hauptjob bei Ebay verkaufen. Die sind ja einkommensteuerpflichtig, da gewerblicher Handel, oder? Demnach muss ich ja ein Gewerbe haben. IHK ja oder nein?

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              #7
              Da musst du die IHK fragen. Bzw. wird das automatiscvh gehen, wenn du bei deiner Gemeinde ein Gewerbe angemeldet hast.

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                #8
                Alles klar. Danke euch.

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                  #9
                  IHK-Mitglied wirst du auf jeden Fall. Ob und wie viel Beitrag du zahlen musst, hängt von der Wirtschaftssatzung deiner IHK ab. Oft gibts die auch online - kannst auf der Website deiner IHK ja mal danach suchen. Hier z.B. steht folgendes drin:

                  elster219.png

                  Also solange du nicht mehr als 5.200 € im Jahr mit deinen Ebay-Sachen verdienst, wärst du (hier) beitragsfreies Mitglied. Dürfte bei anderen IHKs ähnlich sein.

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                    #10
                    Ich danke dir. Gruß

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                      #11
                      Bitte den Link nicht auch noch zitieren

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