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Kirchenaustritt 2019: Kirchensteuer Nachzahlung für 2019 - 2022?

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    Kirchenaustritt 2019: Kirchensteuer Nachzahlung für 2019 - 2022?

    Hallo zusammen,

    heute habe ich meine Steuerbescheide für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 erhalten.
    Hatte alle vier Steuererklärungen Ende 2023 eingereicht.

    Folgendes Situation:
    2019 bin ich aus der Kirche ausgetreten. Laut den Steuerbescheiden muss ich aber für alle vier Jahre Kirchensteuer nachzahlen.

    Für 2019:
    Festzusetzende Kirchensteuer: laut Steuerprogramm 1.213,11. Laut Finanzamt 2.079,18. Differenz 866,07
    Anzurechnende Kirchensteuer: laut Steuerprogramm 1.004,21. Laut Finanzamt 1.004,21. Differenz 0
    Verbleibende Kirchensteuer: laut Steuerprogramm 208,90. Laut Finanzamt 1.074,97. Differenz 866,07

    Für 2020:
    Festzusetzende Kirchensteuer: laut Steuerprogramm 0. Laut Finanzamt 2.156,76. Differenz 2.156,76.
    Verbleibende Kirchensteuer: laut Steuerprogramm 0. Laut Finanzamt 2.156,76. Differenz 2.156,76.

    Für 2021:
    Festzusetzende Kirchensteuer: laut Steuerprogramm 0. Laut Finanzamt 2.219,76. Differenz 2.219,76.
    Verbleibende Kirchensteuer: laut Steuerprogramm 0. Laut Finanzamt 2.219,76. Differenz 2.219,76.

    Für 2022:
    Festzusetzende Kirchensteuer: laut Steuerprogramm 0. Laut Finanzamt 2.191,68. Differenz 2.191,68.
    Verbleibende Kirchensteuer: laut Steuerprogramm 0. Laut Finanzamt 2.191,68. Differenz 2.191,68.

    Das kann doch (hoffentlich) nur ein Fehler des Finanzamtes sein!?

    Falls ja: wie soll ich am besten vorgehen? Muss ich einen Steuerberater einschalten?


    Danke für die Hilfe!

    #2
    Es wird also trotz fehlender Kirchenmitgliedschaft nicht nur Kirchensteuer festgesetzt, sondern auch noch mehr Einkommensteuer festgesetzt als dieses nichtgenannte Programm berechnet hat. Das wirst Du wohl mit dem Finanzamt klären müssen.

    Die Berechnung der Einkommensteuer ist ja aus dem Bescheid und aus der Probeberechnung Deines Programms erkennbar. Also, einfach mal von oben nach untern vergleichen: wurden vom Finanzamt andere Einkünfte berücksichtigt? Wurden Werbungskosten, Sonderausgaben etc. nicht anerkannt?

    Ich verschieb Deine Frage mal ins Unterforum Allgemein und Projekt. Mit der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung für Deine Angestellten hat sie ja nichts zu tun.

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      #3
      Danke schonmal!

      Das Programm ist Smartsteuer (hatte bisher gute Erfahrungen damit).

      Smartsteuer listet alle Positionen von seiner Berechnung und die des Finanzamtes auf: außer die besagte Kirchensteuer gibt es für 2019-2021 hier und da Abweichungen zu meinen Gunsten (nicht großes bis zu 12€). 2022 gibt es gar keine Abweichungen.

      Bei der Begründung des Finanzamtes finde ich für 2019 zu Kirchensteuer folgendes:
      " Sie haben im Kalenderjahr sowohl Kirchensteuer gezahlt als auch Kirchensteuererstattungen erhalten. Die Differenz zwischen gezahlter und erstatteter Kirchensteuer habe ich als Sonderausgaben berücksichtigt."

      Ansonsten enthält jede Begründung den selben Satz:
      "Gegen die Festsetzung der Kirchensteuer ist der Einspruch gegeben. Der Einspruch ist beim Erzbischöflichen Generalvikariat , Marzellenstr. 32, 50668 Köln, steuerwesen@erzbistum-koeln.de schriftlich einzureichen, elektronisch zu übermitteln oder zur Niederschrift zu erklären. Die Festsetzung der Kirchensteuer kann nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die der Berechnung zugrunde gelegte Einkommensteuer unzutreffend sei."

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        #4
        Entweder hat das FA deinen Kirchenaustritt nicht anerkannt oder schlicht übersehen. Da wirst du mal anrufen müssen.

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          #5
          https://www.stuttgart.de/organigramm...-erklaeren.php

          "Der Kirchenaustritt ist kirchenrechtlich sofort und steuerrechtlich ab dem ersten Tag des Folgemonats wirksam. Über Ihren Kirchenaustritt geht eine Mitteilung an das Amt für öffentliche Ordnung, welches das zuständige Finanzamt informiert, damit diese die ELStAM entsprechend ändern und dem Arbeitgeber automatisch zum Abruf zur Verfügung stellen kann."

          to do:

          Finanzamt anrufen und nachfragen, ob Kirchensteuer-Austritts-Meldedaten vorliegen

          Falls ja: aus diesem Telefonat heraus sofort mündlicher Änderungsantrag stellen, der Sachbearbeiter wird alle Bescheide ändern.

          Falls nein: Sachbearbeiter fragen, was er für Unterlagen benötigt zum Nachweis des Kirchenaustritts.



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