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Nachzahlung in 2023 trotz identischen Daten zu 2022

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    Nachzahlung in 2023 trotz identischen Daten zu 2022

    Hallo zusammen! Letztes Jahr hat die LoHi meine Einkommenssteuererklärung für 2022 gemacht. Ich habe rund 500 EUR rückerstattet bekommen. Da sich in 2023 im Vergleich zum Vorjahr bei mir nichts geändert hat - Vollzeit, ledig, selber Arbeitgeber, 0 Krankheitstage etc... - möchte ich dieses Jahr mit Elster wieder selbst machen. Das habe ich schon in den Vorjahren öfters gemacht, aber nicht 2022. Komme mit der Elstermaske gut zurecht, Eingabe und Formulare sind kein Problem. Nun aber wird mir nach Abschluss in der Berechnung eine Nachzahlung über rund 350 EUR angezeigt. Es steht noch die Hausmeisterabrechnung an, aber die habe ich mit eingeplant. Trotzdem: NACHZAHLUNG, und ich kann mir das überhaupt nicht erklären. Hat jemand Rat? Danke.

    #2
    Ohne Kenntnis der vollständigen ELSTER-Berechnung kann da niemand was dazu sagen. Wenn Du magst kannst Du die ja mal anonymisiert hochladen (bitte die Steuernummer streichen).

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      #3
      Erste Frage, wurden die Daten händisch eingetragen oder wurde der Abruf von Bescheinigungen genutzt?

      Zweite Frage: wurde die Anlage Vorsorgeaufwendungen ausgefüllt? Bei Nutzung des Abrufs erfolgt das automatisch, bei Eingabe von Hand wird es gerne vergessen.

      Drittens: eine Erstattung von 500 Euro im Vorjahr hatte einen Grund. Nicht ganzjährige Beschäftigung, Höhe Werbungskosten, Riester, agB etc. Liegen die tatsächlich noch vor?

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        #4
        Viertens: Ist es überhaupt eine Nachzahlung oder steht ein Minuszeichen davor?

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          #5
          Guten Morgen und vielen Dank für Eure Rückmeldungen! Habe den Fehler gefunden: Hatte im Elsterformular die Datenübernahme angeklickt. So weit so gut, jedoch wurden nicht nur die Standarddaten sondern auch die Einkommensersatzleistungen aus 2021 übernommen. Mir völlig unerklärlich, warum! In das Formular habe ich erst nicht reingeschaut, denn ich bin nicht davon ausgegangen, dass solche Daten, die doch niemals gleich bleiben, übernommen werden. 2021 hatte ich 6 Wochen Einkommensersatzleistung zwischen Studium und Arbeit. Im letzten Jahr hat mir die Einkommenssteuererklärung für 2022 die LoHi gemacht und da ALLE Angaben für die Jahre 2022 und 2023 identisch sind (Wegstrecke, Arbeitstage und Werbungskosten...) war mir das ein Rätsel. Jetzt passt alles. Danke für Euer Engagement.

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            #6
            Zitat von Wenzel Beitrag anzeigen
            jedoch wurden nicht nur die Standarddaten sondern auch die Einkommensersatzleistungen aus 2021 übernommen. Mir völlig unerklärlich, warum! In das Formular habe ich erst nicht reingeschaut, denn ich bin nicht davon ausgegangen, dass solche Daten, die doch niemals gleich bleiben, übernommen werden.
            Da hast du falsch gedacht. Im Übrigen ist deine Logik etwas seltsam. Wenn jemand unter den Werbungskosten eingibt, dass er sich 2022 einen Bürostuhl und das Fachbuch von Karl Meyer zur Ertragsanalyse von viralem Marketing gekauft hat, wird das auch übernommen, auch wenn es recht unwahrscheinlich ist, dass man sich 2023 nochmal einen Stuhl und dasselbe Buch gekauft hat.

            Ich finde es auch immer sehr witzig, wie relativ dann "Von 2023 zu 2022 hat sich nichts geändert" doch ist. Alles gleich, nur dass man dann auf einmal 2022 sein Studium beendet und Lohnersatzleistungen bezogen hat.

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              #7
              Zitat von multi Beitrag anzeigen

              Da hast du falsch gedacht. Im Übrigen ist deine Logik etwas seltsam. Wenn jemand unter den Werbungskosten eingibt, dass er sich 2022 einen Bürostuhl und das Fachbuch von Karl Meyer zur Ertragsanalyse von viralem Marketing gekauft hat, wird das auch übernommen, auch wenn es recht unwahrscheinlich ist, dass man sich 2023 nochmal einen Stuhl und dasselbe Buch gekauft hat.

              Ich finde es auch immer sehr witzig, wie relativ dann "Von 2023 zu 2022 hat sich nichts geändert" doch ist. Alles gleich, nur dass man dann auf einmal 2022 sein Studium beendet und Lohnersatzleistungen bezogen hat.
              Da hast Du falsch gelesen. Die Lohnersatzleistung bezog sich von 2021 auf 2022. Und 2022 hatte ich die Lohnsteuer mit LoHi gemacht, steht alles im Text. Außerdem sind Werbungskosten im Rahmen einer Abschreibung nicht vergleichbar mit Einkommensersatzleistungen.

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                #8
                Die Lohnersatzleistung bezog sich von 2021 auf 2022.
                Wenn du Daten aus 2021 nach 2023 übernommen hast, stehen die Lohnersatzleistungen aus 2021 natürlich mit drin. Daten aus 2022 kannst du ja eigentlich

                nicht haben, nachdem 2022 vom LoHi erstellt wurde.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wenn du Daten aus 2021 nach 2023 übernommen hast, stehen die Lohnersatzleistungen aus 2021 natürlich mit drin. Daten aus 2022 kannst du ja eigentlich

                  nicht haben, nachdem 2022 vom LoHi erstellt wurde.
                  Genau so war es, und ich hatte - wie gesagt - einfach nicht daran gedacht, bei den Einkommensersatzleistungen zu schauen, ob das Programm dort Daten möglicherweise alte Daten übernommen hat.

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                    #10
                    Es werden doch grundsätzlich nur alte Daten übernommen. Die evtl. nötige Aktualisierung ist dann Deine Aufgabe.

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                      #11
                      Wenzel

                      erster Vorgang: Datenübernahme aus Vorjahr - dabei werden dann auch fast alle Daten aus dem Vorjahr ins laufend zu bearbeitende Jahr übernommen und farblich gekennzeichnet!

                      zweiter Vorgang: Datenabruf vom Finanzamt
                      - dabei werden Vorjahresdaten mit den neuen Daten des laufenden Jahres (falls vorhanden) überschrieben und mit einer anderen Farbe gekennzeichnet,
                      - wenn in 2023 keine Lohnersatzleistungen bezogen, wird der Wert aus dem Vorjahr nicht (!) automatisch gelöscht.

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