Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anträge über Elster werden vom Sachbearbeiter nicht bearbeitet

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anträge über Elster werden vom Sachbearbeiter nicht bearbeitet

    Ich erledige die Steuerangelegenheiten für mein über 90-jährige Schwiegermutter.
    Im Dezember 23 und im Januar 24 habe ich einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2024 gestellt. Dieer Antrag wird vom Sachbearbeiter nicht bearbeitet.
    In einer schriftlichen Antwort auf den Antrag auf Aussetzung der Vorauszahlung, verlangt der Sachbearbeiter die Einreichung des Antrages auf Lohnsteuereräßigung.
    In diesem Formschreiben ist die Möglichkeit der elektronischen Einreichung vom Sachbearbeiter gestrichen worden (ohne Angabe von Gründen)..
    Den gleichen Antrag habe ich für das Jahr 2023 gestellt - da wurde er problemlos bearbeitet und bewilligt.
    Da eine Beschwerde aufgrund der Angabe der Identifikationsnummer sehr wahrscheinlich immer bei diesem Sachbearbeiter landen wird, weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll.
    (In einem Telefonat mit meiner Schwiegermutter hat der Sachbearbeiter explizit darauf hingewiesen, dass er diese Art von Anträgen sehr selten und vor langer Zeit bearbeitet hat.)
    Ich habe die Vermutung, das er die elektronische Bearbeitung (aus welchen Gründen auch immer) verhindern möchte.
    Bin für jeden Hinweis/ für jede Antwort dankbar

    #2
    Da eine Beschwerde aufgrund der Angabe der Identifikationsnummer sehr wahrscheinlich immer bei diesem Sachbearbeiter landen wird, weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll.
    Ich werfe noch die seit Jahrtausenden bekannte Nachrichtenübermittlung mittels Brief und den neumodischen Kram FAX, MAIL und Telefon in den Raum. Was als "Beschwerde" bezeichnet ist, landet mit Sicherheit nicht unmittelbar beim Sachbearbeiter.

    Kommentar


      #3
      Wenn ich mich nicht irre, dann ist eine Lohnsteuer-Ermaessigung nur fuer Arbeitnehmer vorgesehen. Ich nehme mal stark an, dass deine 90-jaehrige Schwiegermutter keine Arbeitnehmerin mehr ist, sondern Rentnerin oder Pensionaerin.

      Einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung waere entsprechend zu begruenden. Wenn er negativ beschieden wird, kann man Einspruch einlegen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #4
        Eine Pensionärin (nicht Rentnerin) kann durchaus einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Vorauszahlungen sind aber so ziemlich das Gegenteil von Lohnsteuerermäßigung, eine Bearbeitung hat ja stattgefunden.

        Kommentar


          #5
          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
          Wenn ich mich nicht irre, dann ist eine Lohnsteuer-Ermaessigung nur fuer Arbeitnehmer vorgesehen. Ich nehme mal stark an, dass deine 90-jaehrige Schwiegermutter keine Arbeitnehmerin mehr ist, sondern Rentnerin oder Pensionaerin.

          Einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung waere entsprechend zu begruenden. Wenn er negativ beschieden wird, kann man Einspruch einlegen.
          Danke für die Antwort,
          den Antrag hab' ich schon für das Jahr 2023 gestellt - da wurde er auch bearbeitet und genehmigt.
          Den Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung hab' ich nur vorsichtshalber gestellt, weil ich nicht wusste, ob das Vorjahr übernommen wird oder die Vorauszahlung neu festgesetzt wird. Dieser Antrag wurde dann auch (richtigerweise) vom Sachbearbeiter per Briefpost (nicht über Elster) abgelehnt, da keine Vorauszahlung festgesetzt war.
          Da der Sachbearbeiter per Post geantwortet hat (und auch noch einmal angerufen hat), habe ich die Vermutung, das dieser Sachbearbeiter ungern mit Elster arbeitet.

          Kommentar


            #6
            Deine Vermutung ist falsch. Richtig ist, dass Nachrichten per Elster leider noch immer eine Einbahnstraße sind, d.h. die Finanzämter sind noch immer technisch nicht in der Lage, auch über Mein Elster zu antworten. Somit bleiben notwendigerweise derzeit nur traditionelle Kommunikationsmöglichkeiten übrig.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Da der Sachbearbeiter per Post geantwortet hat (und auch noch einmal angerufen hat), habe ich die Vermutung, dass dieser Sachbearbeiter ungern mit Elster arbeitet.
              Eine Kommunikation des Finanzamtes ueber Elster ist nicht vorgesehen. Buerger koennen Elster nutzen, um Antraege oder Erklaerungen an die Finanzbehoerde zu uebermitteln. Antworten erfolgen in der Regel per Post oder manchmal auch telefonisch. Einige Bescheide oder Bestaetigungen allerdings koennen auch ueber Elster bereit gestellt werden und die Bescheide enthalten bei Bedarf auch Erlaeuterungen. Also derzeit ist Elster - bis auf wenige Ausnahmen - eher als Einbahnstrasse zum Finanzamt zu sehen. Aber die Finanzaemter wuenschen sich schon, dass die Buerger vermehrt Elster nutzen - das erleichtert ihnen schliesslich auch nicht unerheblich die Arbeit.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

              Kommentar


                #8
                Selbstverständlich ist die Kommunikation der Finanzämter über Mein Elster geplant und das schon seit Jahren. Man hat es halt noch nicht hinbekommen. Das mit den Bescheiden ist ein erster Schritt dazu.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Man kann per Formular auch in simple E-Mail-Antworten des Finanzamts einwilligen. Allerdings kenne ich niemanden, der schon mal so eine eimple E-Mail-Antwort von seinem Finanzamt bekommen hat

                  Kommentar


                    #10
                    Das ist zwar richtig (§ 87a Abs. 1 Satz 3 AO), es gibt aber in einem Teil der Bundesländer Bedenken, ob / inwieweit auch mit Einwilligung trotzdem ein böser Datenschutzverstoß vorliegen könnte. Deshalb akzeptieren eine Reihe von Bundesländern diese Einwilligung trotzdem nicht. Das wäre ja auch nur halb so schlimm, wenn man mit der Elster-Rückantwort endlich zu Potte käme. Und Anfang letzten Jahres sah das ja auch schon ganz gut aus, hat aber leider dann doch nicht geklappt ...
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      Vielen Dank für die Antworten,
                      ich habe inzwischen mit einem anderen Sachbearbeiter des zuständigen Finanzamt gesprochen. Nach dessen Aussage sind die Anträge formal und inhaltlich korrekt sind und er sie umgehend bearbeiten wird.
                      Da ich zum ersten Mal hier im Forum tätig war, noch eine (vielleicht dumme) Frage. Kann man ein Thema als 'geschlossen/bearbeitet' markieren und wenn ja, wie?

                      Kommentar


                        #12
                        Man könnte es schließen, nicht Du, aber ich und andere z. B. Aber normalerweise machen wir das nicht.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X