Unsere volljährige Tochter ist aktuell alleinerziehend und befindet sich in Elternzeit, bekommt 900 EUR Elterngeld und 250 EUR Kindergeld pro Monat.
Da beides zusammen noch nicht einmal die Wohnungsmiete deckt, wird sie von uns, den Eltern, unterstützt.
Wenn ich in der unserer Anlage Unterhalt Eltern- und Kindergeld als ihre „Einkünfte und Bezüge“ angebe, bleiben in der Steuerberechnung unsere Zahlungen darin unberücksichtigt.
Das kann doch eigentlich nicht sein, wenn (s. o.) diese Bezüge noch nicht einmal die Wohnungsmiete decken.
Zählen Eltern- und Kindergeld als Bezüge mit? Wenn ja, kann ich dann die Miete (und ihre Krankenversicherungsbeiträge) davon abziehen?
Da beides zusammen noch nicht einmal die Wohnungsmiete deckt, wird sie von uns, den Eltern, unterstützt.
Wenn ich in der unserer Anlage Unterhalt Eltern- und Kindergeld als ihre „Einkünfte und Bezüge“ angebe, bleiben in der Steuerberechnung unsere Zahlungen darin unberücksichtigt.
Das kann doch eigentlich nicht sein, wenn (s. o.) diese Bezüge noch nicht einmal die Wohnungsmiete decken.
Zählen Eltern- und Kindergeld als Bezüge mit? Wenn ja, kann ich dann die Miete (und ihre Krankenversicherungsbeiträge) davon abziehen?
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