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    SteuerID Kind Anlage Kind

    Guten Morgen, ich habe eine Frage. Ich möchte die Anlage Kind ausfüllen und benötige die SteuerID meines Kindes. Mein Kind lebt bei ihrer Mutter. Sie gibt mir die SteuerID nicht. Ich benötige Sie aber, weil Elster es sonst als Fehler ausgibt und ich meine Steuererklärung nicht zu Ende machen kann. Hat jemand eine Idee? Vielen lieben Dank.

    #2
    Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen Online-Service, mit dem man die Zusendung der Steuer-ID auslösen kann - die geht dann aber an die Anschrift des Kindes, das nutzt Dir ja nichts.

    Es gibt sicher einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen die Mutter auf Nennung der Steuer-ID, mindestens dann, wenn Du Kindesunterhalt zahlst. Aber wegen so einer Sache das Amtsgericht zu bemühen würde das Verhältnis zum Kind nur noch mehr belasten.

    Ich würde es daher zuinächst einmal mit einer Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern unter https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kont...takt_node.html versuchen in der Du die Situation schilderst, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des Kindes sowie Deine Anschrift angibst.

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      #3
      Ergänzend: Hast Du die ID-Nummer des Kindes vielleicht zufällig irgendwo aus anderen Unterlagen ? Beispielsweise Freistellungsauftrag, Krankenversicherung, irgendwo im letzten Einkommensteuerbescheid, Elterngeldantrag etc. ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Das BZSt schreibt:
        Die Mitteilung der IdNr eines Kindes erfolgt grundsätzlich an die aktuelle Meldeadresse. Die Übersendung der IdNr an eine abweichende Anschrift eines Elternteils kann nur erfolgen, wenn der Nachweis über das Sorgerecht vorgelegt wird. Bitte senden Sie eine Kopie der Ihnen vorliegenden Nachweise (z. B. Scheidungsurteil) an das:
        Bundeszentralamt für Steuern
        Referat St II 3
        53225 Bonn

        Wenn Sie allerdings nicht verheiratet sind bzw. waren und Ihr Kind nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit Ihnen lebt, haben Sie die Möglichkeit, Ihrem zuständigen Finanzamt mitzuteilen, dass Sie nicht im Besitz der IdNr Ihres Kindes sind.

        Finanzbehörden können im Bedarfsfall die IdNr des Kindes selbst ermitteln.
        Ganz nachvollziehen kann ich es nicht, denn dass dem nicht-betreuenden Elternteil der Kinderfreibetrag zusteht, hängt ja daran, ob er seiner Unterhaltspflicht nachkommt, nicht am Sorgerecht.

        Ansonsten sehe ich es auch so, dass der betreuende Elternteil zur Mitwirkung verpflichtet ist, und dem anderen Elternteil daher die Steuer-ID mitteilen muss, und dies ggfs auch auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden kann.

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