Hallo,
bisher erbringe ich mit meinem Gewerbe nur umsatzsteuerbefreite Leistungen nach §4, Nr 16 .
Im Gründungsjahr 2023 lagen meine Umsätze unter der Kleinunternehmergrenze, ich nutzte auf den Rechnungen auch den entsprechenden Hinweis auf §19 UStG.
Seit diesem Jahr nutze ich den §4, Nr 16 und würde nun gerne dieses Gewerbe erweitern um Dienstleistungen, die nicht generell umsatzsteuerbefreit sind.
Laut Finanzamt gelte ich weiterhin als Kleinunternehmer solange diese Umsätze unterhalb der 22.500 € bleiben. Die Umsatzhöhe der befreiten Leistungen nach §4, Abs 16 ist dafür irrelevant.
In der EÜR gibt es auch eine extra Zeile um beide Umsatzarten getrennt anzugeben.
Soweit ist mir alles klar, aber wie trenne ich das buchhalterisch?
Ich nutze zur Zeit Lexoffice, dort lassen sich aber keine unterschiedlichen Rechnungen mit den entsprechenden Hinweisen zur Umsatzsteuerbefreiung erstellen. Es ist nur eine Eingabe für alle Rechnungen möglich.
Wäre es OK die Rechnungen für die kleinunternehmerrelevanten Umsätze mit einem separaten Nummernkreis extern zu erstellen und dann über die Belegeingaben ins Lexoffice Programm zu buchen? Dann hätte man einen großen Gesamtumsatz, aber könnte genau unterscheiden was unter §19 fällt. Oder wie kann ich das besser anstellen?
bisher erbringe ich mit meinem Gewerbe nur umsatzsteuerbefreite Leistungen nach §4, Nr 16 .
Im Gründungsjahr 2023 lagen meine Umsätze unter der Kleinunternehmergrenze, ich nutzte auf den Rechnungen auch den entsprechenden Hinweis auf §19 UStG.
Seit diesem Jahr nutze ich den §4, Nr 16 und würde nun gerne dieses Gewerbe erweitern um Dienstleistungen, die nicht generell umsatzsteuerbefreit sind.
Laut Finanzamt gelte ich weiterhin als Kleinunternehmer solange diese Umsätze unterhalb der 22.500 € bleiben. Die Umsatzhöhe der befreiten Leistungen nach §4, Abs 16 ist dafür irrelevant.
In der EÜR gibt es auch eine extra Zeile um beide Umsatzarten getrennt anzugeben.
Soweit ist mir alles klar, aber wie trenne ich das buchhalterisch?
Ich nutze zur Zeit Lexoffice, dort lassen sich aber keine unterschiedlichen Rechnungen mit den entsprechenden Hinweisen zur Umsatzsteuerbefreiung erstellen. Es ist nur eine Eingabe für alle Rechnungen möglich.
Wäre es OK die Rechnungen für die kleinunternehmerrelevanten Umsätze mit einem separaten Nummernkreis extern zu erstellen und dann über die Belegeingaben ins Lexoffice Programm zu buchen? Dann hätte man einen großen Gesamtumsatz, aber könnte genau unterscheiden was unter §19 fällt. Oder wie kann ich das besser anstellen?
Kommentar