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Höhrere Rückerstattung als im Vorjahr, trotz Elterngeld Plus und Zusammenveranlagung

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    Höhrere Rückerstattung als im Vorjahr, trotz Elterngeld Plus und Zusammenveranlagung

    Hi zusammen,

    um mich wie jedes Jahr auf evtl. Nachzahlungen bzw. Erstattungen vorzubereiten, habe ich die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 vorab mal ausgefüllt und die unverbindliche Steuerberechnung durchführen lassen. Diese hat bisher jedes Jahr gestimmt (+ / - 50 €).

    Im letzten Jahr haben wir ca. 1.250 € erstattet bekommen. In diesem Jahr sollen es lt. der Berechnung 3.840 € sein und das obwohl meine Frau 2023 (Feb-Dez) 11 Monate Elterngeld Plus mit ca. 8.260 € erhalten hat und 1 Monat Mutterschaftsgeld (Jan) von 1.960 €, welche auch in der Anlage N unter den Einkommensersatzleistungen angegeben sind.
    Sie hat 2023 allerdings noch 1 x Urlaubsgeld erhalten und 1x Zielegeld aus 22.
    Da sie im Januar in Mutterschutz war, zudem auch 1 x Gehalt.
    Sie hat also mit den ganzen Sonderzahlungen und dem Gehalt im Jahr 2023 lt. Lohnsteuerbescheinugung um die 6.350 € verdient und um die 1.430 € Steuern und 115 € Kirchensteuer gezahlt.
    Mein Gehalt lag bei 60.000 und ich habe 10.230 € Lohnsteuer gezahlt.

    Bis auf das ich diesmal 30 Tage mehr im Büro war als 2022 (Fahrtweg 40km) hat sich nichts im Gegensatz zur EST 22 geändert.
    Klar ist mir natürlich auch das jetzt der Freibetrag höher ist und die Homeofficepauschale aufgestockt wurde auf 6 € und ein paar Tage mehr (Ich also effektiv mehr Homeofficetage angerechnet kriege).
    Dennoch wundert es mich, dass es wohl um die 2.600 € mehr sind und das obwohl meine Frau das Ganze Jahr über Elterngeld und Mutterschaftsgeld erhalten hat (Was 22 nicht der Fall war).
    Die Anlage Kind habe ich natürlich auch ausgefüllt. Aber auch schon in der Steuererklärung 22.

    Mal ein paar mehr Eckdaten zusammengefasst.
    Wir haben die Steuerklasse 4/4 und haben sie auch seit der Hochzeit 2017 nie gewechselt, auch nicht vor dem Kind. Die Kombination besteht auch jetzt noch.
    Frau bezieht Elterngeld Plus , das Elterngeld ist aufgeteilt auf 2 Jahre, sprich Betrag / 2.
    Wir haben keine besonderen Werbungskosten , außer mal der Schornsteinfeger oder so.
    Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind angegeben im Hauptvordruck Einkommensersatzleistungen und das Mutterschaftsgeld gemäß LSB auch in Anlage N meiner Ehefrau.
    Wir sind Zusammenveranlagt, da das Programm bei Einzelveranlagung weniger ausgewiesen hat.

    Um es abschließend mal als Frage zu formulieren:

    Ist das so überhaupt möglich ?? Man liest immer viel von Rückzahlung und man soll was zur Seite legen für den Fall eine Rückzahlung etc.

    Bisher hat das Programm nie gelogen.
    Übersehe ich hier vielleicht was und es wird vom Finanzamt evtl. komplett anders berechnet, als das Programm rechnet was das Elterngeld angeht ?

    Ich würde mich natürlich freuen wenn es so kommt. Habe aber auch ein bissche Bange das ich dann am Ende doch Nachzahlen muss.
    Ich will auch ungern enttäuscht werden, wenn ich dann doch mit so einer Erstattung rechne und die dann am Ende des Tages nicht kommt.

    #2
    Bei Steuerklasse IV kann das schon sein. Deine Frau hat ja für ihr geringes Jahreseinkommen auch relativ viel Steuern gezahlt.

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