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Zwangsgeld wegen nicht eingereichter Steuererklärung über Elster

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    Zwangsgeld wegen nicht eingereichter Steuererklärung über Elster

    Seit einigen Jahren muss ich den Feststellungbescheid über Elster abwickeln, das hat mit Hängen und Würgen bislang noch funktioniert.
    Jetzt sind 2 Fehlermeldungen übrig geblieben die ich nicht beseitigen kann und somit den Feststellungsbescheid nicht abschließen kann.
    Dies habe ich über Webformular im Dezember dem Finanzamt mitgeteilt, mir wurde die Einsendung nur mit automatisch generierter E-Mail
    mit ID-Nr. bestätigt sonst habe ich vom Finanzamt nichts mehr gehört bis heute, wo mir Zwangsgeld in Höhe von 930 EURO angedroht wird.
    Ich habe hier im Forum heute das Problem geschildert. Was wenn ich keine Antwort erhalte? Ich fühle mich mit meinem Problem alleingelassen

    #2
    Die Frage hat jetzt nichts mit Elster zu tun.

    Außerdem kannst Du keinen Feststellungsbescheid verschicken, Bescheide verschickt das Finanzamt. Du willst eine Feststellungserklärung versenden.

    Du solltest jedenfalls nicht den Kopf in den Sand stecken und solange warten, bis Zwangsgelder kommen. Notfalls musst Du Dir halt einen steuerlichen Berater anlachen oder kommerzielle Software.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Vielen Dank für die Belehrung

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        #4
        Jetzt sind 2 Fehlermeldungen übrig geblieben die ich nicht beseitigen kann
        Und warum hast du dich nicht schon im Dezember hier angemeldet und wegen der Fehlermeldungen gefragt, sondern erst heute ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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