Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Absetzung für Abnutzung für Gebäude,

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Absetzung für Abnutzung für Gebäude,

    Hallo.
    Ich habe 2012 ein Haus gebaut. Nun bin ich letztes Jahr ausgezogen und habe mein Haus vermietet.
    Wie berechne ich, welche Summe ich bei der Absetzung für Abnutzung für Gebäude angeben darf?

    #2
    Wie berechne ich, welche Summe ich bei der Absetzung für Abnutzung für Gebäude angeben darf?
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Deshalb nur ganz kurz:

    Maßgeblich sind die Herstellungskosten im Jahr 2012 ohne grundstücksbezogene Kosten. Die lineare AfA beträgt jährlich 2%

    der Bemessungsgrundlage, die AfA-Dauer beträgt 50 Jahre. Im Jahr der Fertigstellung muss monatsweise gerechnet werden.

    Am besten macht man sich eine Exceltabelle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X