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Umlage von Grundsteuer nur auf Mieter?

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    Umlage von Grundsteuer nur auf Mieter?

    Hallo, ich bin neu hier, und weiß nicht genau, ob ich auch richtig hier bin. Aber ich erkläre einmal mein Problem: Ich bin Mieterin in einem Zweifamilien-Haus, eine weitere Mieterin wohnt über mir. Auf dem gleichen Grundstück (Flurstück) bewohnt unser Vermieter ein Einfamilienhaus. Dieses hat er als Gebäude ohne Grundstück bewerten lassen, das Haus, in dem ich wohne, hat er mit dem gesamten Grundstück bewerten lassen. Jedenfalls steht der volle qm-Wert des Grundstücks in unserem Bescheid und in seinem kein qm. Er nutzt ca 65 %des Grundstücks, wir zwei Mieterinnen jeweils ca 17,5 % des Grundstücks. Nun meine Frage: kann er die gesamte Grundsteuer auf uns beide umlegen und er zahlt überhaupt keine Grundsteuer? Der Vermieter meinte, die qm seien nur für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühr relevant. Der für unser Haus erstellte Einheitswertbescheid wurde nach dem Ertragsverfahren bemessen, es diene als Berechnungsgrundlage ausschließlich die Wohnfläche und nicht die Grundstücksfläche sowie die Monatsmiete. Grundstücksfläche und/oder Nutzfläche sind nicht von Relevanz. Das finde ich recht merkwürdig. Fliesst die Grundstücksgröße denn nirgends ein, obwohl es Grundsteuer heisst? Vielleicht weiß ja jemand einen Rat. Ich danke jedenfalls ganz herzlich im voraus. gerda09

    #2
    Das hat nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, im Grunde ist das noch nicht einmal eine steuerrechtliche Frage sondern eine zivilrechtliche. Helfen kann vielleicht der Mieterverein.

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      #3
      Ich glaube, da bist du hier im falschen Forum unterwegs. Das sind eher Fragen an den Mieterverein, mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun.

      In das bisherige Einheitswertverfahren fließt prinzipiell auch der Bodenwert ein, allerdings sind die Werte überholt.

      Wie das ab 2025 aussieht, hängt vom Bundesland ab.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für eure Antworten. Ich forsche dann mal in anderer Richtung.

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