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Abfindung als Jahresbruttogehalt

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    Abfindung als Jahresbruttogehalt

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei die Steuererklärung zu machen. Ich erhielt im letzten Jahr eine Abfindung und irgendwas scheint nicht ganz richtig zu sein.
    Mein vorheriger Arbeitgeber hat die Abfindung nicht separat auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt, sondern mit dem Bruttojahresgehalt zusammengefasst.
    Hier sind auch nur die Felder 3, 4, 6, 22a, 23a, 25, 26 und 27 ausgefüllt.

    Ich habe es jetzt so gemacht, dass ich in der Anlage N das tatsächliche Bruttojahresgehalt eingetragen habe, die Abzüge habe ich 1:1 der Lohnsteuerbescheinigung entnommen und unter Zeile 18 den Betrag der Abfindung eingetragen. Dann kommt aber eine Erstattung von über 35.000 Euro raus, wäre zwar schön, wird aber wohl nicht richtig sein.

    Muss ich die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung komplett 1:1 übernehmen und zusätzlich unter Zeile 18 die Abfindungssumme eintragen?


    Ich bedanke mich für eure Zeit <3





    #2
    Muss ich die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung komplett 1:1 übernehmen und zusätzlich unter Zeile 18 die Abfindungssumme eintragen?
    Da die Abfindung nicht ermäßigt versteuert wurde, musst du das so machen. Nachdem auch kein Eintrag unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung

    erfolgt ist, musst du dem Finanzamt auch Belege für die Abfindung vorlegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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