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Verlustvortrag bei bereits abgegebener Steuererklärung des Folgejahrs

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    Verlustvortrag bei bereits abgegebener Steuererklärung des Folgejahrs

    In den Jahren 2017-2019 habe ich im Master studiert und entweder gar nicht oder nur als Minijobber gearbeitet. Ab 2020 gingen dann die Werkstudentenjobs los, wo ich immer jährlich um die 14 - 17 000 verdient habe. Mir ist bewusst, dass meine Verluste aus den Vorjahren sehr schnell aufgebraucht wären, da ich auch keine Miete oder sonstiges zahlen musste. Ich komme da nur auf ca 3000 Euro pro Jahr. Nun habe ich ab 2020 immer Steuererklärungen abgegeben und alles an Steuern zurückerhalten außer im Jahr 2020, da ich da noch nicht viel Ahnung vom Thema Steuern hatte. Von 650 Euro gezahlten Steuern habe ich 250 zurückerhalten.
    Bislang dachte ich immer, dass ich die Verlustvorträge aufschieben kann und sich die Auswirkung dieser somit auch aufschiebt. Durch ein wenig Recherche habe ich erfahren, dass sich meine Verlustvorträge immer auf das erste Jahr auswirken, in dem ich mehr als einen Minijob hatte. Wäre bei mir also 2020. 3-4 k Verlust würden mir bereits ausreichen, um für 2020 alles zurückzubekommen. Mit meiner Steuererklärung konnte ich das zu versteuernde Einkommen damals auf ca 12-13 k senken. In dieser Annahme habe ich also erstmal nur den Verlustvortrag für 2017 erstellt, da ich mir dachte, das wird ja reichen und die restlichen bringen mir eh nichts, weil das bereits in Jahr eins alles verpuffen würde. Habe diese bereits vor Monaten in Elster eingereicht. In der Hoffnung, dass das erkannt und mein einkommenssteuerbescheid von 2020 korrigiert wird und ich die Differenz noch erhalte. Seitdem ist aber nichts passiert. Habe ich irgendwo einen Denkfehler? Muss ich das Finanzamt nochmal extra dafür anhauen, damit eine Korrektur vorgenommen wird oder sollte ich besser auch pro forma 2018 und 2019 abschicken, damit sie verstehen, dass das Folgejahr 2020 ist und ich auch 2018 und 19 nichts verdient habe?

    Freue mich auf ein paar Tipps und/oder Denkanstöße

    #2
    Wurde denn der verbleibende Verlust 2017 festgestellt? Ansonsten bist du dadurch verpflichtet, auch 2018 und 19 abzugeben. 2020 wird dann von Amts wegen geändert. Du solltest natürlich jeweils einen Rücktrag des Verlustes ausschließen.

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