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Versteuerung einmaliger Honorartätigkeit als Student

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    Versteuerung einmaliger Honorartätigkeit als Student

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Angebot meiner Stadt erhalten, die auf mein Talent als Filmemacher aufmerksam geworden ist (nur ein Hobby ohne professionelles Equipment). Sie wünschen sich, dass ich einen Imagefilm produziere (Drehbuch, Drehtage, Bearbeitung, etc.) und würden mir ein einmaliges Honorar von 5000€ dafür zahlen. Ich habe keinerlei Jobs oder sonstige Honorartätigkeiten. Für die Umsetzung greife ich auf meine private Kamera und Sonstiges zurück (Laptop, etc.). Wie muss ich die Summe von 5000€ versteuern? Fallen hierfür Umsatzsteuern an? Muss ich mich zurvor beim Finanzamt als Freiberufler für diese einmalige Tätigkeit anmelden?

    Herzlichen Dank für hilfreiche Antworten!

    Viele Grüße
    artist201
    Zuletzt geändert von artist201; 09.02.2024, 14:39.

    #2
    Wie muss ich die Summe von 5000€ versteuern? Fallen hierfür Umsatzsteuern an? Muss ich mich zurvor beim Finanzamt als Freiberufler für diese einmalige Tätigkeit anmelden?
    Wenn du keine sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte hast, liegt das unter dem Grundfreibetrag, Einkommensteuer fällt dann keine an.

    Was die Umsatzsteuer angeht, liegen die Einnahmen in den Grenzen der Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuer wird nicht erhoben.

    Wegen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, solltest du dein Finanzamt kontaktieren, ob die wegen der Einmaligkeit darauf verzichten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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