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Nachträgliche Änderung des steuerlichen Erfassungsbogen zur Gewerbeanmeldung

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    Nachträgliche Änderung des steuerlichen Erfassungsbogen zur Gewerbeanmeldung

    Hallo zusammen,

    und zwar habe ich schon vor langem nacher der Anmeldung meines Gewerbes den steuerlichen Erfassungsbogen ausgefüllt und abgeschickt. Nun in meinem zweiten Geschäftsjahr ist mir aufgefallen, dass die Umsätze für dieses und nächstes Jahr komplett falsch sind und stark abweichen könnten.

    Kann man diese vorraussichtlichen Umsätze abändern? Und wenn ja wie?

    Vielen Dank schonmal im Voraus

    #2
    Kann man diese vorraussichtlichen Umsätze abändern? Und wenn ja wie?
    Nein, wozu soll das gut sein ? Du gibst die erforderlichen Steuererklärungen ab, die enthalten doch die zutreffenden Umsätze.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe diese zutreffenden Umsätze ja schon festgelegt und damals mit abgeschickt. Jedoch sind diese falsch kalkuliert und ich möchte nun diese im Nachhinein abändern

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        #4
        Die im Fragebogen angegebenen Werte sind bekanntlich Schätzwerte. Wenn falsch geschätzt wurde, hat es damit sein Bewenden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Also du willst mir dann einfach raten nichts zu tun, da es ja nur geschätzt ist?

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            #6
            Also du willst mir dann einfach raten nichts zu tun, da es ja nur geschätzt ist?
            Das ist meine Meinung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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