Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verwirrung zu "Übermittelte Formulare" bei der Seite Versandbestätigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verwirrung zu "Übermittelte Formulare" bei der Seite Versandbestätigung

    Nach dem "Versand" eines Formulars gibt es Verwirrung um die Angabe "Übermittelte Formulare" (unter "Bitte beachten Sie" - siehe Screenshot).
    Leider ist der fettgedruckte Textabschnitt nicht als Link eben zu "Übermittelte Formulare" ausgeführt.
    Bei (links im Screenshot) "Formulare @ Leistungen" gibt es nix. Nach einigem hin-und-her stellte ich fest: Man muss auf "Mein ELSTER" klicken.

    Das ist das eine (Link erbeten).
    Das andere ist, das ein Drucken (PDF oder HTML abholen) der Versandbestätigung für mich uninteressant ist. Vielmehr würde ich mich stattdessen (oder rechts daneben) ein Button "PDF des Übertragungsprotokolls abrufen" wünschen! Dann braucht man auch gar nicht die Seite zu wechseln. In dem Protokoll steht ohnehin auch Übertragungsdatum und -Zeit. Erfüllt somit auch die Rolle der Versandbestätigung.

    Bei einem Offline-Programm (z.B. Winston Umsatzsteuervoranmeldung oder das alte Offline-Elster) wird das Übertragungsprotokoll automatisch erzeugt und eben lokal abgespeichert.


    Bildschirmfoto zu 2024-02-11 22-49-21.png
    Zuletzt geändert von rjm; 12.02.2024, 01:27.

    #2
    Um das Übertragungsprotokoll downzuloaden, musst du auf Übertragene Formulare gehen und dort auf der linken Seite

    das übermittelte Formular anklicken. Dann funktioniert das schon.
    .
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo rjm!

      Wieso wollen Sie das Übertragungsprotokoll noch ausdrucken oder auf ihrem PC speichern,

      - wenn es 10 Jahre lang - solange sie selbst es nicht löschen - unveränderbar - im EOP-Portal zum Ansehen bereitliegt?

      - wenn es, sobald das Folgejahr erledigt ist, 95% der Steuerpflichtigen nie mehr in ihrem Leben benötigen?

      - und die in Ihrem EOP-Portal abgespeicherten Übertragungsprotokolle 1:1 gespiegelt beim Finanzamt auf einem zweiten Computer, ebenfalls für 10 Jahre unveränderbar abgespeichert, herumliegen - also das Finanzamt Ihnen kostenlos die Datensicherung abnimmt?



      Kommentar


        #4
        Wieso wollen Sie das Übertragungsprotokoll noch ausdrucken oder auf ihrem PC speichern,
        Was spricht dagegen ? Ich speichere jedes Übertragungsprotokoll auch auf meinem eigenen PC ab. Den Ausdruck auf Papier erspare ich mir.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          ... oder ganz einfach doch den Button "Versandbestaetigung drucken" benutzen und dann auf der Folgeseite nicht deinen Drucker waehlen, sondern den Druck als PDF in einem Verzeichnis deiner Wahl speichern.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

          Kommentar


            #6
            hallo Charlie24 - nichts spricht dagegen!

            aber ich frage mich schon, was das Abspeichern auf dem eigenen PC oder das Ausdrucken denn eigentlich noch für einen Sinn macht?

            es ist wohl schlichtweg unserem Alter geschuldet, wir sind nun mal analog aufgewachsen und analog "erzogen" - auch ich ertappe mich immer wieder dabei, dass ich in "alte Verhaltensnmuster" zurückfalle

            wobei: das "Abarbeiten" von Belegen, die nicht per Bescheinigungsdaten-Abruf eingefüllt werden können, mache ich (noch) immer analog - also Papierbelege auf dem Tisch oder im Ordner, und die Daten händisch ins Formular eintragen

            "Ergebnisse" dagegen sind im EOP "bombensicher" abgelegt, beim Finanzamt "bombensicher" kostenlos gesichert, wird an beiden Stellen nach 10 Jahren automatisch gelöscht, also muss kein Erbe sich um meinen digitalen Nachlass auf einem PC kümmern ...

            Letztendlich: Die von rjm gewünschen Links und Automatismen könnten sicherlich mit einem "Fingerschnippen" einprogrammiert werden - aber Hand aufs Herz: Ich glaube, es gibt viel wichtigere Dinge, die schon seit Jahren auf unserer "Wunschliste" stehen und von niemandem aus der Softwareschmiede erhört werden ... !

            Kommentar


              #7
              ... oder ganz einfach doch den Button "Versandbestaetigung drucken" benutzen
              Die will der TE ja nicht ausdrucken, ihm geht es um das Übertragungsprotokoll und den fehlenden Link dorthin.

              Das wäre tatsächlich besser lösbar.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                wobei: das "Abarbeiten" von Belegen, die nicht per Bescheinigungsdaten-Abruf eingefüllt werden können, mache ich (noch) immer analog
                Ich nutze bevorzugt die Auswertung meiner Bankingsoftware, da kann ich den Steuerbericht für das gesamte Jahr nach Excel exportieren. Daraus entnehme ich

                u. a. Spenden, Handwerkerleistungen und auch die Kirchensteuervorauszahlungen sowie die Beiträge zu Berufsverbänden. Der Bericht liefert mir auch die Werte

                zur Rente, Betriebs- und Riesterrente sowie den Zuschuss der DRV zur PKV. Da in dem Bericht aufsummiert wird, kann ich die die Richtigkeit der elektronisch

                übermittelten Daten ebenfalls überprüfen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X