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Rechnung Honorarkraft - Steuernummer für Umsatzsteuer verwenden

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    Rechnung Honorarkraft - Steuernummer für Umsatzsteuer verwenden

    Hallo zusammen, ich bin seit kurzem als Honorarkraft (einzige Tätigkeit) tätig.
    Meine Ehemann und ich haben eine gemeinsame Steuernummer für die Einkommensteuer. Ich selbst habe vom Finanzamt eine weitere Steuernummer, lt. Schreiben vom Finanzamt, gültig für die Umsatzsteuer (für Kleinunternehmer nach §19 UstG, Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStg) erhalten - also keine Umsatzsteuer-ID sondern eine echte Steuernummer.

    Welche der beiden Steuernummern gebe ich in einer Honorar-Rechnung an (ich berechne als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer). Ich gehe davon aus, dass ich hier die neu erhaltene Steuernummer für die Umsatzsteuer verwenden muss ?

    Danke vorab für eure Unterstützung. :-)

    #2
    ja, genau.Die Steuernummer für die Umsatzsteuer verwendet man für die Umsatzsteuer.

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