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    Rentenversicherungsbeiträge absetzen

    Hallihallo,

    ändert sich durch die Absetzbarkeit etwas an der Eintragung?

    Bei bisheriger automatischer Eintragung über den Belegabruf in die Anlage Vorsorgeaufwand wird scheinbar der Betrag bei der Berechnung der Erstattung nicht berücksichtigt.

    Oder wurde evtl. die Berechnung noch nicht angepasst?

    Frische Grüße von der Ostsee

    #2
    Bei bisheriger automatischer Eintragung über den Belegabruf in die Anlage Vorsorgeaufwand wird scheinbar der Betrag bei der Berechnung der Erstattung nicht berücksichtigt.
    Wirklich ? Woran siehst du, dass die Beiträge zur RV nicht berücksichtigt werden ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ach, ich Dussel...jetzt sehe ich es auch...Sorry und Danke

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