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Steuererklärung wenn unterjährig selbstständig gemacht, vorher angestellt

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    Steuererklärung wenn unterjährig selbstständig gemacht, vorher angestellt

    Hallo liebes Forum,

    ich stehe vor meiner ersten Jahressteuererklärung als Neu-Selbstständige und hoffe, dass ihr mir bei einigen Fragen helfen könnt. Kurz zum Kontext: Ich war bis zum 31.5.2023 zu 100% angestellt und habe mich zum 1.8.2023 selbstständig gemacht, Gewerbe (keine Kleinunternehmerregelung). Meine Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis waren jedoch 2023 deutlich höher, als die Einkünfte aus meiner Selbstständigkeit.

    Nun stehe ich vor der Frage, wie ich meine Steuererklärung für 2023 abzugeben habe: Als Angestellte mit der Anlage für "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" oder als Selbstständige oder ganz anders? Vielleicht habe ich nur ein sehr großes Brett vor dem Kopf und das Thema liegt auf der Hand, aber googeln, recherchieren etc. hat mich bisher nicht weitergebracht, Steuerberater finde ich aktuell keinen und ich freue mich, wenn jemand von euch eine Antwort auf diese Frage hat und mir weiterhelfen kann.

    Vielen lieben Dank vorab und freundliche Grüße,
    Sonja

    #2
    In der Einkommensteuererklärung sind alle steuerpflichtigen Einkünfte des gesamten Kalenderjahres zu erklären, also sowohl

    deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wie der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Für den Gewerbebetrieb muss außderdem

    eine Gewinnermittlung (Bilanz oder EÜR) und eine Umsatzsteuererklärung erstellt werden, bei einem Gewerbeertrag von mehr als

    24.500,00 € zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung.

    Bei der Einkommensteuer brauchst du neben den bisherigen Anlagen zusätzlich die Anlage G und 2023 wohl auch noch Corona-Hilfen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      Großartig, herzlichen Dank für die rasche Hilfe und einfache, klar Erklärung!!

      Einen schönen Abend wünsche ich

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