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Bleibt UK Tax Free Lump Sum auch in DE steuerfrei?

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    #16
    Zitat von Minni1000xxx Beitrag anzeigen
    Hallo Daisy.

    Ist hier schon eine Lösung vorhanden/gefunden?
    Kennt jemand ein bereits rechtskräftiges Urteil in dieser Angelegenheit? Ich bin in der gleichen Situation und habe morgen einen Termin beim Steuerberater. So, wie es bisher aussieht, ist die Lumpsum für eine deutsche Person, steuerlich ansässig in Deutschland, NICHT steuerfrei.
    Der Sinn der steuerlichen Befreiung in UK bei der Lumpsum ist, die Möglichkeit der Militärangehörigen, sich nach dem Service mit Hilfe der Abfindung ein Eigenheim zu leisten. Warum sollte dies für eine geschiedene deutsche Frau nach dem Pension-Sharing in Deutschland nicht auch möglich sein????

    Welcher hier registrierte Finanzbeamte kann hier behilflich sein???

    Ich danke im Voraus.
    wie ist der Termin gelaufen ?

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      #17

      Leider muss ich darauf Steuern zahlen, Noch habe ich den Bescheid aber nicht. Es haben sich mehrere Fachleute angesehen. Ich bin mir nach wie vor aber sicher, dass es im Hinblick auf den Ursprung+Sinn des Pensionplans, falsch ist.
      Bitte Bescheid geben, falls es irgendwo ein Urteil oder eine andere Lösung gibt.

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        #18
        Zitat von Minni1000xxx Beitrag anzeigen
        Leider muss ich darauf Steuern zahlen, Noch habe ich den Bescheid aber nicht. Es haben sich mehrere Fachleute angesehen. Ich bin mir nach wie vor aber sicher, dass es im Hinblick auf den Ursprung+Sinn des Pensionplans, falsch ist.
        Bitte Bescheid geben, falls es irgendwo ein Urteil oder eine andere Lösung gibt.
        Das heißt Sie haben 25% der englischen Betriebsrente in UK steuerfrei abgerufen ? Und nun möchte das deutsche Finanzamt diesen Kapitalzugewinn nach deutschem Recht versteuern und Sie haben den Abruf als Einkommen deklariert ?

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          #19
          Ich weiß nicht genau, wie es gemacht wurde. Auf jeden Fall sagte man mir, dass es zu meinen Brutto Einkommen zählt und ich darauf dann mit der 5tel Regelung Steuern zahlen muss.

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            #20
            Hallo zusammen,

            es ist wirklich schwierig, eine konkrete Antwort zu bekommen, weder vom FA, noch von Steuerberatern, manche wollen den Fall gar nicht anschauen. Der letzte meinte jedoch ähnlich wie bei Minni - volle Besteuerung. Finden wir auch unfair.

            Hat jemand schon eine konkrete, offizielle Antwort, oder sogar den Lump Sum schon abgerufen und in der Einkommensteuererklärung deklariert?

            Minni, hatten Sie dies 2024 getan, da Sie vom Bescheid schreiben? Wie ist es mit der Fünftelregelung? Wer hat Ihnen gesagt, sie gilt?

            Und wo wird die Lump Sum in der Einkommensteuererklärung eingetragen? Anlage R-AUS, Z. 29 ist für Einmalzahlung (das ganze wird abgerufen) aber hier wird nur ein Teil abgerufen.

            Wir wollen unseren Lump Sum in Kurze beantragen, würden natürlich gerne wissen, wie es steuerlich behandelt wird.

            Zur Info:
            Laut DBA: falls man 15+ Jahre in UK einbezahlt hatte, und dort steuerlich gefördert wurde, da hätte UK alleiniges Steuerrecht. Das sollte heißen, die 25% wäre steuerfrei. Die graue Zone wäre:
            ​„Rückausnahme: Das Besteuerungsrecht fällt an den Ansässigkeitsstaat zurück, falls der Kassenstaat sein Besteuerungsrecht tatsächlich nicht wahrnimmt“.
            Da hatte der Steuerberater gesagt, solange UK ein Teil (nämlich die restlichen 75%) besteuert, nimmt er sein Besteuerungsrecht wahr. Müsste aber argumentiert werden.

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