Hallo Ihr Lieben, wir haben in unsere GbR mit unseren Onlineshop Verlust gemacht und haben diese in der Anlage FE1 ( Gewerbebetrieb ) eingetragen. Können dann im Punk " 5 ", die Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen auslassen?
Über eine kurze Antwort wären wir euch sehr Dankbar! Vielen Dank
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