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    Arbeitszimmer steuerlich absetzen

    Hallo Zusammen.

    Ich bin fest eingestellt 40St/Woche, habe seit Jahren ein Nebengewerbe (Online Shop) laufen, da bin ich mit ca 10 St/Woche beschäftigt.
    ich habe im Verlauf des Jahres 2023 ein Arbeitszimmer und kleine Lagerfläche eingerichtet, diese Räume werden zu 99% gewerblich genutzt, sind auch Separat getrennt.
    Wir haben ein Haus mit ca 130qm Wohnfläche, davon nutze ich ca 30qm für mein Gewerbe.

    Die Miete inkl Heizung/Strom/Müllabfuhr usw beträgt derzeit 1500EUR monatlich.

    Nach Welcher Formel kann die Ausgaben für das Arbeitszimmer berechnen?
    Ist diese Formel korrekt? oder wird nur Pauschal zb 10% gerechnet?

    Anteil des Arbeitszimmers = Arbeitszimmerfläche / Gesamtfläche der Wohnung (inkl. Arbeitszimmer) x 100


    Wo wird das Arbeitszimmer eingetragen?
    nach meinen Erkenntnissen, sind es Betriebsausgaben und gehören in die EÜR und zwar:
    [Geschenke, Bewirtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Arbeitszimmer → Zeilen 67-71]

    Wäre für eure Tipps sehr dankbar.

    VG
    Hermann

    #2
    Du wirst zuerst mal klären müssen, ob es sich um ein häusliches Arbeitszimmer oder um ein Büro handelt.

    Das ist aber eine steuerrechtliche Frage, die mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort. Ich denke, ich werde beim Finanzamt anrufen und weitere Informationen einholen.

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        #4
        Ich denke, ich werde beim Finanzamt anrufen und weitere Informationen einholen.
        Die machen allerdings regelmäßig auch keine Steuerberatung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich empfehle ebenfalls dringend professionelle Beratung - nicht nur zur Frage, was Du da aktuell vielleicht absetzen kannst, sondern vor allem zu den Folgen, die erst bei der Beendigung Deiner gewerblichen Tätigkeit auftreten, vielleicht erst nach Jahrzehnten. Dann müssen nämlich eventuelle Wertsteigerungen des betrieblich genutzten Anteils des Hauses versteuert werden. Das kann unter Umständen mehr sein als das, was in all den Jahren als Steuerentlastung rumgekommen ist.

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            #6
            Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
            Dann müssen nämlich eventuelle Wertsteigerungen des betrieblich genutzten Anteils des Hauses versteuert werden. Das kann unter Umständen mehr sein als das, was in all den Jahren als Steuerentlastung rumgekommen ist.
            Und weil in diesem Fall auch der Wert des Grundstücks mitberücksichtigt werden muss, kann bei 30 Prozent Anteil schon ein ordentlicher Aufgabegewinn zustande kommen.

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