Kann ich eine über ELSTER eingereichte Umsatzsteuer-Jahreserklärung widerrufen?

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  • WilBü
    Neuer Benutzer
    • 18.02.2024
    • 1

    #1

    Kann ich eine über ELSTER eingereichte Umsatzsteuer-Jahreserklärung widerrufen?

    Hallo Zusammen,

    ich habe am 23. Januar 2024 die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2023 wegen noch nicht vollzogenem Steuerberaterwechsel selbst über ELSTER abgegeben, obwohl ich da - mit oder ohne Steuerberater - offensichtlich noch Zeit zu gehabt hätte.

    Kann ich diese Umsatzsteuer-Jahreserklärung via ELSTER oder auf anderem Weg widerrufen, um diese dann zum Beispiel gemeinsam mit der ESt- und GewSt-Erklärung 2023 innerhalb der vorgesehenen Frist erneut abzugeben?

    Danke schon mal für eure Antworten, auf die ich mich sehr freue.

    Viele Grüße
    WilBü

    PS.: Noch kurz zur Erklärung - Anfang 2023 hatte mir das Finanzamt in einem Schreiben mitgeteilt, dass ich in 2023 keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen, sondern nur noch eine jährliche Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben habe. Grund: Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 2022 hatte nicht mehr als 1.000,00 € betragen. Wann ich aber diese Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben habe, stand leider nicht in dem Schreiben. Um da irgendwelchen Ärger zu vermeiden, habe ich diese so schnell als möglich - also am 23.01.2024 - eingereicht.
    Zuletzt geändert von WilBü; 18.02.2024, 19:56.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wahrscheinlich kannst Du die nicht widerrufen ... im Zweifel müsstest Du das mit dem Finanzamt klären. Du kannst sie allerdings jederzeit berichtigen.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45935

      #3
      Du kannst sie allerdings jederzeit berichtigen.
      Dass es sich um eine Korrektur handelt, kann man bzw. muss man bei der Umsatzsteuererklärung sogar ankreuzen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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