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Steuererklärungen für 2022 - Arbeitnehmer + lauf. Gewerbe + Arbeitlos im selben Jahr

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    Steuererklärungen für 2022 - Arbeitnehmer + lauf. Gewerbe + Arbeitlos im selben Jahr

    Hallo Liebe Community,

    ich habe neben dem Studium seitdem ich 18 bin ein Gewerbe gehabt für Dienstleistungen im Internet (Webseiten erstellen etc.).
    Das Gewerbe blieb dann auch Jahrelang ohne Umsatz aktiv, sodass ich mich nie so richtig gekümmert hatte da die Einnahmen sowieso pro Jahr nicht mehr als 2000EUR waren. Nun habe ich Jahrelang nichts verdient und hatte zuletzt 2021 eine Nullmeldung gemacht.
    Für 2022 habe ich nun wieder Post bekommen für
    -ESt.
    -EÜR
    -USt.
    -Gewerbesteuer

    Da ich wieder keine Einnahmen erzielt habe, muss ich diesmal trotzdem bei der ESt. auch meinen Lohnsteuerbescheid vom Arbeitgeber angeben? Ich hatte beruflich als Arbeitnehmer nie eine Steuererklärung abgegeben, da ich wenig verdient und keine richtigen Werbungskosten hatte die sich lohnen. War das Falsch?

    Und was sollte ich nun angeben, wenn ich im selben jahr auch 7 Monate Arbeitslos war? Das Gewerbe hatte ich nie abgemeldet sodass ich Quasi im selben Jahr Arbeitnehmer, Selbständig und Arbeitslos war.


    Wie sollte ich da am besten vorangehen? Habt ihr Tipps wie ich mich da am besten einlesen kann und Anleitungen die hilfreich sind, da mein Fall etwas kompliziert ist? Oder müsste ich sowieso nur eine Nullmeldung machen aufgrund des Gewerbes?

    Vielen Dank!

    #2
    Zitat von lara03 Beitrag anzeigen
    muss ich diesmal trotzdem bei der ESt. auch meinen Lohnsteuerbescheid vom Arbeitgeber angeben?
    Nein, einen Bescheid erhältst Du vom Arbeitgeber nicht. Es geht hier um die Lohnsteuerbescheinigung. Die kannst Du natürlich weglassen, das Finanzamt hat die Daten ja. Allerdings wird dann die Steuerberechnung nicht zu einem richtigen Ergebnis führen.

    Zitat von lara03 Beitrag anzeigen
    Und was sollte ich nun angeben, wenn ich im selben jahr auch 7 Monate Arbeitslos war?
    Auch das Arbeitslosengeld musst Du nicht mehr eintragen. Auch hier gilt: nur mit Eintragung kriegst Du eine brauchbare Steuerberechnung.

    Zitat von lara03 Beitrag anzeigen
    Ich hatte beruflich als Arbeitnehmer nie eine Steuererklärung abgegeben, da ich wenig verdient und keine richtigen Werbungskosten hatte die sich lohnen. War das Falsch?
    Aufgrund des Gewerbes warst Du ja zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, und Du sagst ja auch, dass Du 'eine Nullmeldung gemacht' hast. Womöglich hat das Finanzamt dann die vorliegenden Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung verwendet, Du müsstest ja auch einen Bescheid bekommen haben.

    Zitat von lara03 Beitrag anzeigen
    Wie sollte ich da am besten vorangehen?
    Ich würde an Deiner Stelle das Gewerbe schleunigst abmelden.

    Kommentar


      #3
      Zitat von lara03 Beitrag anzeigen

      Und was sollte ich nun angeben, wenn ich im selben jahr auch 7 Monate Arbeitslos war?
      Wenn Du im gleichen Jahr Arbeitslohn und ALG erhalten hast bist Du normalerweise schon deshalb zur Abgabe verpflichtet (wegen des Progressionsvorbehaltes beim ALG).

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