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Summe Freistellungsaufträge zu hoch. Wie korrigieren in den KAP-Anlagen der EStE ?

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    Summe Freistellungsaufträge zu hoch. Wie korrigieren in den KAP-Anlagen der EStE ?

    Hallo,
    die Summe der Freistellungsaufträge in 2023 war bei mir und meiner Frau nicht 2000€ aber 2127 €:
    • 1873 € bei Bank 1 (Konto Ehemann, Freistellungsauftrag für Ehepaare)
    • 127 € bei Bank 2 (Konto Ehemann, Freistellungsauftrag für Einzelperson)
    • 127 € bei Bank 2 (Konto Ehefrau, Freistellungsauftrag für Einzelperson)
    Da alle Freistellungsaufträge komplett ausgeschöpft wurden, haben wir fälschlicherweise 127 € zu viel ausgezahlt bekommen.
    Wie mache ich unseren Wunsch nach Korrektur in unseren beiden KAP-Anlagen für 2023 kenntlich (Häkchen setzen, Zahlenwerte korrigieren, ...)? Leider kann ich keinen Freitext eingeben, um dies zu erläutern.

    Grüße, torsten1971

    #2
    Du füllst einfach für den Mann eine Anlage KAP mit 2000€ Erträgen aus, davon freigestellt 2000, und für die Frau eine Anlage KAP mit 127€ Erträgen, davon 127€ freigestellt.

    Sowohl Mein Elster als auch das FA rechnen ganz ohne Erläuterung das zu 2127 zusammen, ziehen 2000 Freibetrag ab und berechnen für die restlichen 127€ die Steuer. Das FA schreibt eventuell noch einen bösen Satz in die Erläuterungen, dass man das nächste Mal bitte nicht mehr als die 2000€ freistellen soll.

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      #3
      Danke. Und welche Häkchen (Günstigerprüfung, Überprüfung) würdest du in den beiden KAP-Anlagen anclicken?

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        #4
        Ich würde die Zeile 5 anhaken.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von torsten1971 Beitrag anzeigen
          Danke. Und welche Häkchen (Günstigerprüfung, Überprüfung) würdest du in den beiden KAP-Anlagen anclicken?
          Der Ausgleich des Steuereinbehalts durch ungünstig verteilte FSA ist in Zeile 5 enthalten. Ob zusätzlich die Günstigerprüfung gewünscht ist, muss man selbst entscheiden. Wenn der Grenzsteuersatz von 25% bereits durch das restliche Einkommen überschritten ist, kann man es sich sparen (wobei sich das Bild z.B. auch durch den Altersentlastungsbetrag ändern kann).

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            #6
            Vielen Dank!

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