Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerklassen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Hat Sie auch eine ELStAM ? Wenn ja, kann ich diese auch abrufen ?
    Sie hat Steuerklasse 5. In der Vergangenheit konnte man die ELStAM nur für den Kontoinhaber selbst abrufen, was ja auch ausreicht.

    Aber dann würde ich ja die Steuer verschenken und das muss ja auch nicht sein.
    Das wäre sicher ungeschickt. Selbst wenn wegen der 100%-igen Steuerpflicht für alle Rentenerhöhungen zukünftig Einkommensteuer bezahlt werden müsste,

    würde die Erklärung der Kapitaleinkünfte weiter Sinn machen, da die Günstigerprüfung noch viele Jahre zu einer niedrigeren Steuer führen würde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      Charlie24
      Danke für die Nachricht. Ich habe die ELStAM schon im Posteingang, scheinbar sind die Server z.Z. nicht sehr belastet. Steht nichts besonderes drin, brauche ich nicht mehr. Selbst wenn meine Frau eine Solche hat, ist das jetzt unwichtig. Das Thema ist somit erledigt.
      Vielen Dank.
      ----------

      Gruß Klaus

      Kommentar


        #18
        Ich habe die ELStAM schon im Posteingang, scheinbar sind die Server z.Z. nicht sehr belastet.
        Das geht inzwischen recht flott, früher dauerte die Bereitstellung schon mal 2 Tage. Da hat nur niemand den Hinweis zur Bearbeitungszeit aktualisiert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #19
          Wenn man sich für IV/IV statt III/V entscheidt muss das nicht alle zwei Jahre neu beantragt werden, sondern bleibt dauerhaft. Umgekehrt genauso. Anders natürlich bei IV/IV mit Faktor.
          Zuletzt geändert von Kloebi; 26.02.2024, 07:44.

          Kommentar


            #20
            Für IV/IV muss man sich ja bisher gar nicht aktiv entscheiden, da reicht es, zu heiraten. Keine Ahnung, ob das so bleibt ? Die Kombination

            III mit V soll nach den Plänen der Ampel jedenfalls abgeschafft werden, damit der Ehepartner in Steuerklasse V mehr Netto vom Brutto hat.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X