Hat Sie auch eine ELStAM ? Wenn ja, kann ich diese auch abrufen ?
Aber dann würde ich ja die Steuer verschenken und das muss ja auch nicht sein.
würde die Erklärung der Kapitaleinkünfte weiter Sinn machen, da die Günstigerprüfung noch viele Jahre zu einer niedrigeren Steuer führen würde.
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