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Änderung Aufteilungsquote V+V bei einer Erbengemeinschaft?

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    Änderung Aufteilungsquote V+V bei einer Erbengemeinschaft?

    Bin ganz neu hier und hoffe auf eine Antwort zu meiner Frage:

    Wir sind eine aus 3 Geschwistern bestehende Erbengemeinschaft, welche Vermietungseinkünfte erzielt. Dafür wird eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgegeben.

    In den vergangenen Jahren wurden die Einkünfte gedrittelt. Die persönlichen Einkommenssituationen der einzelnen Mitglieder haben sich geändert. Kann die Verteilung der Einkünfte "optimiert werden" (z. B. 1/10, 3/10, 6/10) und die Verteilquote geändert werden, je nach Einkommenssituation der einzelnen Mitglieder. Sprich der Anteil an den Mieteinnahmen wird so verteilt wie es steuerlich "unterm Strich" für alle am günstigsten ist. Wer persönlich ein geringes Einkommen hat versteuert höhere Mieteinnahmen, wer das höchste Einkommen hat versteuert nur geringe Mieteinnahmen. Kann die Quote von Jahr zu Jahr immer den Einkommensverhältnissen angepasst werden?

    Im Elsterportal kann die Verteilquote in der Anlage FB ja entsprechend eingetragen werden. Müssen noch an anderer Stelle Einträge geändert werden?

    Danke

    #2
    Das funktioniert, wenn überhaupt, auf keinen Fall mit der Begründung "Steueroptimierung".
    Nach meiner Erfahrung will das Finanzamt bei einer von der Eigentumsquote abweichenden Verteilung der Einkünfte einen schriftlichen Vertrag sehen, am besten in notarieller Form. Was die Akzeptanz der Regelung durch das Finanzamt fördert ist die Befristung einer solchen Regelung, z. B. bis alle Beteiligten wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen. Unbedingt zu beachten sind die erbschaftssteuerlichen Folgen: Wenn einer der Beteiligten ohne Gegenleistung dauerhaft einen höheren Anteil an den Einkünften erhält könnte darin auch eine Schenkung gesehen werden!

    Im Übrigen könnt Ihr natürlich intern ohne Mitwirkung des Finanzamtes einen Ausgleich der steuerlichen Mehrbelastungen vornehmen so wie Ihr wollt.

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