Moin,
in den Zeilen 6, 13, 19, 25, 31, 37, 44, 51, 58, 84, 89 der Anlage AVEÜR 2023 sind Abgänge zu erfassen.
Frage 1:
Unter "Abgänge" verstehe ich den Restbuchwert der im Wirtschaftsjahr - aus welchem Grund auch immer - ausgeschiedene AfA-fähigen Anlagegüter (Verkauf, Zertstörung, Verschrottung, Diebstahl). Richtig?
Frage 2:
Die Abgänge sind mit einem Minuszeichen versehen. Müssen sie auch mit Minus angegeben werden?
Frage 3:
Um den Restbuchwert zu ermitteln, benötigt man die Anschaffungskosten. Handelt es sich bei gebraucht erworbenen Anlagegütern um deren Netto-Neupreis oder um den Netto-Kaufpreis?
Frage 4:
In Zeile 37 der Anlage EÜR wird die Summe aus obigen AVEÜR-Zeilen übernommen und erhöht die Betriebsausgaben. Richtig?
.
Frage 5:
Zeile 91 - 94 handelt von Umlaufvermögen i.S.v. § 4 und § 32b EStG. Insbsondere den zweiten Teil (§ 32b EStG) versteht kein Mensch. Gibt es hier jemanden, der es mir erklären kann?
Gruß
Dieter
in den Zeilen 6, 13, 19, 25, 31, 37, 44, 51, 58, 84, 89 der Anlage AVEÜR 2023 sind Abgänge zu erfassen.
Frage 1:
Unter "Abgänge" verstehe ich den Restbuchwert der im Wirtschaftsjahr - aus welchem Grund auch immer - ausgeschiedene AfA-fähigen Anlagegüter (Verkauf, Zertstörung, Verschrottung, Diebstahl). Richtig?
Frage 2:
Die Abgänge sind mit einem Minuszeichen versehen. Müssen sie auch mit Minus angegeben werden?
Frage 3:
Um den Restbuchwert zu ermitteln, benötigt man die Anschaffungskosten. Handelt es sich bei gebraucht erworbenen Anlagegütern um deren Netto-Neupreis oder um den Netto-Kaufpreis?
Frage 4:
In Zeile 37 der Anlage EÜR wird die Summe aus obigen AVEÜR-Zeilen übernommen und erhöht die Betriebsausgaben. Richtig?
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Frage 5:
Zeile 91 - 94 handelt von Umlaufvermögen i.S.v. § 4 und § 32b EStG. Insbsondere den zweiten Teil (§ 32b EStG) versteht kein Mensch. Gibt es hier jemanden, der es mir erklären kann?
Gruß
Dieter
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