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Doppelte Haushaltsführung

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    Doppelte Haushaltsführung

    Hallo zusammen,

    bei mir wurde ab September 2022 eine doppelte Haushaltsführung von Wohnort Bonn nach Arbeitsort Berlin anerkannt. Nun sitze ich an der Erklärung für 2023.

    Bin wegen viel Arbeit etwas weniger als zwei mal den Monat heimgefahren und ledig.

    Frage: Inwiefern ist es ein Problem wenn ich 2023 weniger als 24 Familienheimfahrten im Jahr angeben kann (das ist ja so eine Regelvermutung bei ledigen Arbeitnehmern) - es waren insgesamt 19. Wie kann ich dem Finanzamt sonst noch deutlich machen dass ich den Lebensmittelpunkt in Bonn hab? Habe eine starke Bindung an Familie, Freunde und Verein in Bonn. Reicht das?

    Vielleicht hat ja wer von Euch Erfahrungen

    Vielen Dank und beste Grüße
    Thomas

    #2
    Das ist jedenfalls mal ein Anhaltspunkt. Entscheiden muss das Finanzamt. Und das wird Dir im Zweifel auch sagen, was es noch benötigt.

    Eine Frage zu Elster ist das aber nicht.

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      #3
      Danke dir. Wo wärs denn besser aufgehoben? Hatte viele Steuerfragen hier gesehen

      Falls noch wer mehr weiß-lieben Dank!

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        #4
        Wo wärs denn besser aufgehoben? Hatte viele Steuerfragen hier gesehen
        Beim Steuerberater, wo sonst ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Der schaut aber auch nur in das Lohnsteuer-Handbuch vom BMF, das Gesetz oder einen netten Kommentar, der zu Fragen der Gesamtwürdigung solcher Sachverhalte aber leidlich wenig enthält. Ist ja nen Forum, dachte da tauscht man sich mal über ggf vorhandene Erfahrungen/Erlebnisse aus…

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            #6
            Ist ja nen Forum, dachte da tauscht man sich mal über ggf vorhandene Erfahrungen/Erlebnisse aus…
            In dem Forum geht es um Fragen rund um die elektronische Steuererklärung, Steuerberatung ist uns hier gar nicht erlaubt.

            Die Erfahrungen, die man mit dem eigenen Finanzamt gemacht hat, kann man nicht verallgemeinern und Aussagen

            einzelner Benutzer sind regelmäßig völlig unverbindlich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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