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Bescheid Grundsteuerwert / Baujahr falsch / Einspruch??

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    Bescheid Grundsteuerwert / Baujahr falsch / Einspruch??

    Hallo,

    zu dem 1. Bescheid, Feststellung des Grundsteuerwerts, den ich erhielt, erfolgte mein Einspruch, weil einige Daten (z.B. Baujahr 1963) falsch waren, wie das Baujahr. Ich habe ein Zweifamilienhaus, Baujahr 1952.
    Nun bekomme ich den 2. Bescheid und wiederum ist das Baujahr mit 1963 angegeben. Hat das einen Grund?
    Sollte ich erneut einen Einspruch einlegen und auf das falsche Baujahr hinweisen?

    Vielen Dank für eure Tipps.

    #2
    Ohne Angabe des Bundeslands wissen wir nicht, ob das Baujahr überhaupt eine Rolle spielt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guten Morgen,

      in NRW steht das Haus.

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        #4
        Tja, das ist ja schon aergerlich, wenn man falsche Bescheide vom Finanzamt bekommt, nur weil man ein paar falsche Angaben macht. Was hast du denn erwartet?

        Aber egal jetzt, ich habe mal Proberechnungen mit fiktiven Daten fuer ein Zweifamilienaus in NRW gemacht, einmal mit Baujahr 1963 und einmal mit Baujahr 1952 - es gibt keinen Unterschied in der Berechnung. Aber du kannst ja selber mal schauen mit deinen realen Daten: https://grundsteuer.de/rechner/
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Vielen Dank für deine Antwort, aber die Angaben waren von mir korrekt gewesen. Das FA hatte das Baujahr auf 1963, wie auch im 1. Bescheid, gesetzt. Aber wenn es keine Auswirkungen hat, dann lasse ich es so, oder ist es ratsam es doch noch über einen weiteren Einspruch (Nr. 3) korrigieren zu lassen.?

          Vielleicht zur weiteren Erklärung. Ich hatte nie eine Grundsteuererklärung abgeben. Das FA hat dann einfach mit falschen Daten festgesetzt.

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            #6
            Ich hatte nie eine Grundsteuererklärung abgeben.
            Dann trägst du aber durchaus eine gewisse Mitverantwortung für den ursprünglichen Fehler.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ich hatte nie eine Grundsteuererklaerung abgeben. Das FA hat dann einfach mit falschen Daten festgesetzt.
              Wenn du ueberhaupt keine Erklaerung abgegeben hast und auch die Mahnung ignoriert hast, dann kann das Finanzamt ja nur eine Schaetzung vornehmen. Ist doch logisch, oder? Schliesslich soll die Gemeinde nicht auf ihre Grundsteuer verzichten, nur weil einige Buerger meinen, sie stehen ueber dem Gesetz. Die Schaetzung, die das Finanzamt vornimmt, wird dann dem Eigentuemer mitgeteilt. Danach hast du nochmal vier Wochen Zeit, um dem Bescheid zu widersprechen und deine Grundsteuererklaerung nachzureichen. Lassen ignorante Grundstuecksbesitzer diese letzte Frist auch noch verstreichen, wird der geschaetzte Wert eben fuer die naechsten sieben Jahre festgesetzt. *Ende*
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                sorry, aber du lenkst jetzt hier von meiner Frage ab. Siehe weiter oben einfach.

                Deine Ausführungen werde ich somit nicht weiter kommentieren, aber das die Bundesländer unterschiedliche Berechnungsmethoden anwenden und somit vom Gleichheitsgrundsatz abweichen, wird sowieso rechtlich kassiert werden.

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                  #9
                  Bist Du etwa Verfassungsrichter, dass Du das so genau weißt ? Man kann ja alles mögliche dagegen einwenden, aber dieses Argument greift m.E. nicht wirklich. Aber damit weiche ich vom Thema ab, richtig, genau wie Du. Und HundKatzeMaus war näher an Deiner frage dran als wir Zwei :-)
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    ... und somit vom Gleichheitsgrundsatz abweichen, wird sowieso rechtlich kassiert werden.
                    Darauf würde ich mich jetzt nicht verlassen wollen, aber das ist Steuerrecht und kein Thema dieses Forums.

                    NRW wendet Bundesrecht an wie 10 andere Bundesländer ebenfalls.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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