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    Reisekosten und mehr

    Guten Tag, ich als neuer Elsternutzer wühle mich so langsam durchs System. Manches ist klar, einiges nicht und deswegen bin ich hier.

    Ich bekomme von meinem Arbeitgeber die Reisekosten und den Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit ersetzt.
    Auf der Lohnsteuerbescheinigung 2023 ist unter „Nr. 20 / Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit“ ist ein Betrag ausgewiesen.

    Meine Frage: Wo trage ich die Reisekosten und den Verpflegungsmehraufwand ein?
    Gibt es sonst noch was zu beachten bzw. was sollte ich nicht vergessen einzutragen.

    Schon mal Danke
    Gruß die Steuer-Elster

    #2
    Meine Frage: Wo trage ich die Reisekosten und den Verpflegungsmehraufwand ein?
    Anlage N, Seiten 15 und 16. Wenn Fahrtkosten zu 100% steuerfrei ersetzt werden, reicht es, die Verpflegungspauschalen auf Seite 16 zu erklären.

    Der Wert unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung gehört in die Zeile 80.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Besten Dank für die Antwort

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        #4
        Kurze Nachfrage:

        Die Aufstellung der Fahrtkosten auf Seite 15 Zeile 69 kann ich mir also sparen, soweit der Arbeitgeber die Fahrtkosten zu 100% steuerfrei ersetzt hat?
        Infolgedessen bleibt die Zeile 74 leer?

        Grüße

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          #5
          Die Aufstellung der Fahrtkosten auf Seite 15 Zeile 69 kann ich mir also sparen, ...
          Meines Erachtens ja, es sei denn, die Lohnsteuerbescheinigung würde auch dazu Angaben enthalten.

          Du darfst die Reisekosten natürlich auch erklären, aber es ist letztlich ein Nullsummenspiel.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Dankeschön

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