Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umzugskosten und Steuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umzugskosten und Steuererklärung

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. Steuererklärung und Umzugskosten ins Ausland.

    1. Ich und meine Familie sind am Ende Juni 2023 in die USA umgezogen. wegen Arbeit.
    2. Die Firma hat die Umzugskosten übernommen.
    3. In USA zählt die von der Firma bezahlte Umzugskosten als Einkommen. Auf mein Gehaltszettel ist ein Beitrag listet. Der Beitrag hat auch ein sogennante "Gross-Up". Das heisst, dabei enthält auch die Steuer, die ich bzgl. dieses Teil von Einkommen bezahlen muss. In diesem Fall, muss ich keine zusätzliche Steuer zahlen bzgl. dieses Einkomens (von der Firma bezahlte Umzugskosten).
    4. Jetzt muss ich eine Steuerabkärung in Deutschland für 2023 machen. Laut DBA muss ich die Einkommen in USA eintragen, damit man die Steuer für mein Einkommen in Deutschland berechnen kann.

    Meine Frage ist, soll ich das gesammte Einkommen inkl. Umzugskosten als mein Einkommen in USA eintragen? Oder soll ich nun das EInkommen ohne Umzugskosten eintragen.

    Vielen Dank!

    MfG,
    Jiong

    #2
    Du musst bzw. darfst die im Jahr des dauerhaften Wegzugs in den USA erzielten Einkünfte nach deutschem Steuerrecht ermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi Charlie,

      Danke! Zaehlt die von der Firma uebernommene Umzugskosten als Einkommen nach deutschem Stuerrecht?
      Ich benutze Anlage N-AUS fuer die Steuerabklaerung fuer 2023. Wissen Sie wo in der Anlage N-AUS ich ueber Umzugskosten eintragen kann? Vielen Dank!

      MfG,
      Jiong

      Kommentar


        #4
        Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs sind nach deutschem Steuerrecht Werbungskosten, die du von deinem

        Bruttolohn abziehen darfst. Im Jahr des Wegzugs musst du deine Einkünfte in den USA in der Anlage WA-ESt angeben,

        nicht in der Anlage N-Aus. Die Werbungskosten müssen außerhalb der Steuererklärung abgezogen werden, die Anlage WA-ESt

        bietet dafür keine Erfassungsmöglichkeit. Im Jahr des Wegzugs ist man noch unbeschränkt steuerpflichtig, die in den USA

        erzielten Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X