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Bereitstellung von Bescheinigungen für das Jahr 2023

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    Bereitstellung von Bescheinigungen für das Jahr 2023

    Hallo zusammen,
    ich mache nun schon seit einigen Jahren die Steuererklärung für mich und meine Kinder in Elster. Bisher konnte ich immer ab März starten, da dann alle Bescheinigungen zum Abruf bereitstanden. Meines Wissens nach müssen die Bescheinigungen bis zum 28.02. vom Arbeitgeber und den sonstigen Institutionen an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

    Hat sich hier was an der Frist geändert? Da aktuell bei mir die Daten zur Krankenversicherung fehlen, bei meinem Sohn fehlen die Bescheinigungen zum Elterngeld vom Kreis, und bei meiner Tochter fehlt eine Bescheinigung zum Krankengeld.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    Wenn man die Bescheinigungen abrufen will, steht dort recht geschrieben: "Aufgrund der gesetzlichen Uebermittlungsfristen liegen Bescheinigungen bis spaetestens Mitte Maerz des Folgejahres vor. So koennen z. B. Bescheinigungen fuer das Jahr 2019 erst Mitte Maerz 2020 abgerufen werden." Also hab noch etwas Geduld.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
      Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

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        #4
        So koennen z. B. Bescheinigungen fuer das Jahr 2019 erst Mitte Maerz 2020 abgerufen werden.
        Das ist jetzt kein optimales Beispiel, da Bescheinigungen für 2019 inzwischen überhaupt nicht mehr abgerufen werden können,

        es werden bekanntlich nur die letzten 4 Jahre angeboten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Moin Charlie24, ich habe doch nur den Text in Elster zitiert. ;-)))
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            ich habe doch nur den Text in Elster zitiert
            Der ist dann auch kein optimales Beispiel mehr.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo - ich habe meine Bescheidddaten für 2023 abrufen und in den Hauptvordruck übernehmen können. Die Daten meiner Frau wurden aber aus dem Jahr 2022 angezeigt, nicht wie erwartet vom Jahr 2023. Eine Supportanfrage an Elster wurde seit 2 Wochen nicht beantwortet. Hat jemand in der Forum-Gemeinde eine ähnliche Konstellation ? Gibt es ggfs. einen "bypass" ?

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                #8
                Nein, das ist mir bisher noch nicht untergekommen. Macht ihr denn eine Zusammenveranlagung, d.h. eine gemeinsame Steuererklaerung?
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Nein, das ist mir bisher noch nicht untergekommen.
                  Wenn man die Bescheinigungen in der Erklärung abruft, also den Entwurf öffnet und den Abruf über den Button mit den 3 Punkten startet,

                  kommt nach meiner Erfahrung auch das richtige Jahr, also das Jahr, für das die Erklärung erstellt wird. Beim Abruf über Bescheinigungen über

                  Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen muss man das Jahr ja auswählen, da

                  lässt sich natürlich auch 2022 auswählen. Auch da habe ich noch nie einen Fehler festgestellt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Zitat von tlchzj79 Beitrag anzeigen
                    Hallo - ich habe meine Bescheidddaten für 2023 abrufen und in den Hauptvordruck übernehmen können. Die Daten meiner Frau wurden aber aus dem Jahr 2022 angezeigt, nicht wie erwartet vom Jahr 2023. Eine Supportanfrage an Elster wurde seit 2 Wochen nicht beantwortet. Hat jemand in der Forum-Gemeinde eine ähnliche Konstellation ? Gibt es ggfs. einen "bypass" ?
                    Den Bescheinigungsabruf musst du sowohl für dich selbst als auch für deine Frau getrennt vornehmen.
                    Ich schätze mal, bei den Daten deiner Frau handelt es sich nur um die Datenübernahme aus dem Vorjahr und nicht um Werte aus dem Bescheinigungsabruf.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      #11
                      ... bei den Daten deiner Frau handelt es sich nur um die Datenübernahme aus dem Vorjahr und nicht um Werte aus dem Bescheinigungsabruf.
                      Das dürftest du recht haben, das lässt sich aber über den kleinen runden Infobutton leicht nachprüfen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

                        Den Bescheinigungsabruf musst du sowohl für dich selbst als auch für deine Frau getrennt vornehmen.
                        Ich schätze mal, bei den Daten deiner Frau handelt es sich nur um die Datenübernahme aus dem Vorjahr und nicht um Werte aus dem Bescheinigungsabruf.
                        ...das hab ich "getrennt" gemacht - einmal für mich und dann als Bevollmächtigter für Bescheinigung andererScreenshot 2024-03-08 at 15.24.53.png Personen (1)
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                          #13
                          ..das hab ich "getrennt" gemacht -
                          Auf deinem Screenshot sieht man doch, dass unter Veranlagungszeitraum 2022 angezeigt wird. Natürlich kommen dann die Bescheinigungen für 2022.

                          Hast du vielleicht schon bei der Antragstellung für deine Frau nur den Veranlagungszeitraum 2022 beantragt ?

                          Solche Einschränkungen kann man nämlich beantragen. Bei mir steht nämlich bei meiner Frau unter Veranlagungszeitraum unbegrenzt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hast du vielleicht schon bei der Antragstellung fuer deine Frau nur den Veranlagungszeitraum 2022 beantragt? Solche Einschraenkungen kann man naemlich beantragen. Bei mir steht naemlich bei meiner Frau unter Veranlagungszeitraum unbegrenzt.
                            Da kann ich Charlie24 nur zustimmen. Es scheint so, als ob dir da bei der Beantragung ein kleiner aber entscheidender Fehler unterlaufen ist. Da musst du wohl die Beantragung nochmals wiederholen.
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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