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Steuererklärung Schüler mit Selbstständigkeit (Youtube & Co.)

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    Steuererklärung Schüler mit Selbstständigkeit (Youtube & Co.)

    Hallo zusammen,

    der Sohn von Freunden bat mich um Hilfe und ich bin schnell am Ende meines Lateins angekommen.

    Er ist Volljährig und hat 2023 sein Gewerbe angemeldet, da er Einnahmen von Youtube, Twitch usw. für seine Videos erhält. Er hat damals nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt, da man ihm sagte, dass er bei diesen Einnahmen ja keine Umsatzsteuer zahlen muss, da diese im Herkunftsland gezahlt wird, und er sich dann für heimischen Käufe (PC etc.) die Umsatzsteuer wiederholen könnte. Er ist Schüler und hat keine weiteren Einnahmen.

    Die Einnahmen sind total übersichtlich, gute 1.500€, die Ausgaben (Erstellung von Vorschaubildern für die Videos, Soundabos etc.) betragen 1.100€.

    Er stellte mir die Frage, ob er überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, weil unter Steuerfreibetrag? Ich meine ja, wegen der Umsatzsteuer.

    Jetzt sitze ich vor Elster und kann nicht zuordnen, wie und wo diese Einnahmen eingetragen werden müssen. Sind bei den Einnahmen nur die Nettobeträge aufzuführen und die z. B. in Irland gezahlte Umsatzsteuer überhaupt einzutragen?

    Könnte man theoretisch mit Abgabe der Steuererklärung noch für die Kleinunternehmerregelung votieren?

    Welche Formulare müssen ausgefüllt/eingereicht werden?

    Ich danke für jeden Tipp!
    Zuletzt geändert von Habitus23; 10.03.2024, 15:29.

    #2
    Die in Deutschland nicht steuerbaren Einnahmen aus Irland sind in der USt-VAM jedenfalls bei Kennziffer 21 einzutragen ("Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG"), und es ist vierteljährlich eine ZM ("Zusammenfassende Meldung") mit den USt-IDs der "Kunden" (YoutTube, Twitch etc.) abzugeben.

    Der Gewinn aus dieser Tätigkeit ist in einer Steuererklärung namens "EÜR" zu ermitteln (Einnahmen, Ausgaben), und was da "hinten rauskommt", ist in die Anlage G der privaten Einkommensteuererklärung zu übernehmen.

    Ob man Kleinunternehmer wählt oder nicht, ergibt sich erst aus der Jahres-Umsatzsteuererklärung. Natürlich müssen dann unterm Jahr bereits alle Rechnungen korrekt gestellt worden sein; aber solange es nur um nicht in Deutschland steuerbare Umsätze geht, ist das ja eh wurscht, weil sowieso keine USt abgeführt werden muss.

    Soviel als Kurzkurzversion. Für die gesamte "Geschäftsführungsanleitung" ist hier weder Ort noch Zeit, also: Bücher lesen, Websites lesen, Steuerberater fragen.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank!

      Für die Beantwortung einer Rückfrage wäre ich sehr dankbar: Wenn die Kleinunternehmerregelung dann durch die Abgabe der Steuererklärung gewählt wird, ist ja nur die EÜR auszufüllen. Sind dann die ganzen Einnahmen einfach in der jeweils ausgezahlten Höhe anzugeben unter "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)" oder spielt hier noch die Zeile "davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG" eine Rolle?

      Danke nochmals!

      Kommentar


        #4
        Auch als Kleinunternehmer muss man die Jahres-USt-Erklärung ausfüllen (dann halt nur die ein(zig)e Zeile "Umsätze als Kleinunternehmer").

        Ich kenne mich sowohl mit EÜR als auch mit Kleinunternehmern nicht wirklich gut aus (ich selbst bilanziere und mache Regelbesteuerung), aber dem Wortlaut nach würde ich sagen, diese Umsätze müssen in beide Felder eingetragen werden (weil das zweite ja ein "davon"-Feld ist). Also "Betriebseinnahmen 100 €, davon 100 € nicht steuerbare Umsätze".

        Ohne Gewehr

        Kommentar


          #5
          Dir ist aber klar, dass Du nicht steuerberatend tätig werden darfst? Nicht weil Du keine Ahnung davon hast, sondern weil Du kein Steuerberater bist.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Habitus23 Beitrag anzeigen
            Hallo zusammen,

            der Sohn von Freunden bat mich um Hilfe und ich bin schnell am Ende meines Lateins angekommen.

            Jetzt sitze ich vor Elster und kann nicht zuordnen, wie und wo diese Einnahmen eingetragen werden müssen. Sind bei den Einnahmen nur die Nettobeträge aufzuführen und die z. B. in Irland gezahlte Umsatzsteuer überhaupt einzutragen?
            !
            Lass die Finger von der Sache, bevor dir jemand wegen unbefugter Hilfe in Steuersachen draufhaut.

            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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