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Anlage Kind, Ausbildung innerjährlich beendet

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    Anlage Kind, Ausbildung innerjährlich beendet

    Hallo in die Runde, Mein Sohn hat zu Ende Jan 2023 seine Ausbildung beendet und ist danach voll berufstätig. Ich habe jetzt auch bei der Anlage Kind Punkt 3, Ausbildung, den Zeitraum 01.01-31.01 für die Ausbildung angeben, danach war ja diese Abgeschlossen. Bei der Prüfung der Steuererklärung kommt aber die Fehlermeldung zum Zeitraum / Erläuterungen zum Berücksichtigungszeitraum. Da er ja ab 01.02 voll berufstätig ist und für 2023 dann auch eine eigene Erklärung abgibt, kann ich doch keine weiteren Angaben für das Jahr machen, oder habe ich da einen Denkfehler? Leider gibt es bei Elster dazu keine Erklärung. Mfg Madi

    #2
    Warum stellst du die gleiche Frage zweimal ?

    Wie lautet denn die Fehlermeldung genau ? Was hast du denn in Zeile 17 zur Erläuterung eingetragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie24, sorry für doppelt, heute das erste mal hier. in 17 habe ich nichts eingetragen, oder muss ich da das restliche Jahr eintragen und in der Erläuterung, dass er jetzt voll berufstätig ist?

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        #4
        in 17 habe ich nichts eingetragen
        Ich würde dort eintragen: Berufsausbildung Ende Januar 2023 abgeschlossen, leer lassen sollte man die Zeile nicht
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja, habe ich jetzt auch mal gemacht, dann noch in den Zeilen 22-25 entsprechende Angaben eingesetzt und endlich keine Fehlermeldung. Hoffe nur, dass soweit alles richtig ist... Das könnte man auch besser im Formular darstellen oder wenigsten entsprechende Erläuterungen. Betrifft ja eigentliche alle, die Kinder haben. Vielen Dank erst einmal. Madi

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            #6
            ... dann noch in den Zeilen 22-25 entsprechende Angaben eingesetzt
            Wenn das die Erstausbildung war, reicht doch ein Nein in Zeile 22.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja, es war die Erstausbildung und nein, ohne Fehlermeldung musste ich da von 22-25 ja, ja, nein, ja und die Wochenarbeitszeit eingaben, sonst hatte ich immer Fehlermeldungen. Bei der Probeabrechnung wurde auch nur der Januar berücksichtigt, also sollte es auch passen.

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                #8
                ohne Fehlermeldung musste ich da von 22-25 ja, ja, nein, ja und die Wochenarbeitszeit eingaben
                Wenn du in Zeile 22 fälschlich ja auswählst, ist mir das schon klar. Was das Kind nach Abschluss der Ausbildung gemacht hat,

                interessiert doch das Finanzamt nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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