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Berechnungsgrundlagen Beitragspflichtige Einnahmen

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    Berechnungsgrundlagen Beitragspflichtige Einnahmen

    Was kommt in das Feld bei Berechnungsgrundlagen Zeile 6 Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2022 ?

    Kommt dort Bruttolohn 2022 hin ?

    #2
    So wie es in der Anleitung steht: das Sozialversicherungsbrutto, so wie es in der Jahresmeldung zur SV steht.

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      #3
      So wie es in der Anleitung steht: das Sozialversicherungsbrutto, so wie es in der Jahresmeldung zur SV steht.
      Das entspricht häufig dem Bruttolohn, aber nicht immer.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das entspricht häufig dem Bruttolohn, aber nicht immer.
        Das "nicht immer" dürfte für 2022 die Regel sein, da dort die EPP vom Arbeitgeber st-pflichtig, aber sv-frei gezahlt wurde.

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          #5
          Ok, dann muss ich das einer Meldebescheinigung zur Sozialversicherung wo Beschäftigungszeit von 1.1.2022 bis 31.12.2022 angegeben ist entnehmen ?

          Warum 2022 , ich mache doch Steuererklärung für 2023 ?

          Kommentar


            #6
            Hallo Derrick1972

            Erste Frage: Ja!

            Zweite Frage: Weil es so im Gesetz steht!

            Kommentar


              #7
              Zur zweiten Frage: Damit Du vor dem betroffenen Jahr 2023 weist, wieviel Du in 2023 einzahlen musst, damit Du nicht unter den Mindesteigenbeitrag kommst und dadurch die Riester-Zulage gekürzt würde. Würde man auf das Jahr 2023 abstellen und Du hättest schwankenden Arbeitslohn, wüsstest Du die genaue zu zahlende Beitragshöhe vielleicht erst Ende Dezember 2023 und könntest nicht mehr adäquat reagieren.

              Gesetzesgrundlage: Par 86 Abs. 1 Satz 2 EStG
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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