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Keine Sonderausgabenabzug wegen fehlender Sozialversicherungnummer

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    Keine Sonderausgabenabzug wegen fehlender Sozialversicherungnummer

    Hallo,

    ich habe meinen Steuerbescheid erhalten. Unter Erläuterungen steht, dass eine Überprüfung des Sonderausgabenabzuges nach § 10a Abs. 5 EStG (Riester-Beiträge) ohne die Sozialversicherungsnummer nicht vorgenommen werden konnte.

    Kann ich dagegen Einspruch erheben und eine nachtägliche Überprüfung verlangen?

    #2
    AW: Keine Sonderausgabenabzug wegen fehlender Sozialversicherungnummer

    Ja, wieso denn nicht? SV-Nummer fristgemäß nachreichen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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